Ratsprotokoll vom 6. Dezember 1867

nach sodan die Möglichkeit geboten wäre, bereits im Jahre 1868 die Pflasterung einer größeren Strecke mit Granitwürfel in Ausführung zu bringen. Das Comité stellt weiters noch folgende Anträge: Zum Behufe der Bedeckung der Bedürfniße der Stadtkasse mit Inbegriff der Schulkosten sind im Jahre 1868 von den hiesigen Steuerpflichtigen folgende Umlagen einzuheben: a. Eine Umlage von sämmtlichen direkten Steuern ohne Zuschläge mit 35 Procent, b. die bisherige 20 proc. Umlage von der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch. c. die bisherigen Gebäude Zinskreuzer von Zinsungen bis 100 fl mit 2% bis 200 fl mit 3 1/2% und über 200 fl mit 5%. Zur Gesetzmäßigkeit der sub a benannten 35 % Umlage von den direkten Steuern ist nach Vorschrift des §. 50 Punkt 3 des städt. Gemeinde Statutes vom 18 Jänner 867 die

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