Ratsprotokoll vom 30. August 1867

von 6 bis 12 Stunden zu belegen, u. es sey dieser Beschluß mit- telst einer besonderen Kund- machung öffentlich bekannt zu machen. Dieser Antrag wurde ein stimmig zum Beschluße erho- ben. Herr Bürgermeister trägt weiters vor: 4199. Im §. 47 des Statutes für die Stadt Steyer wurde der Gemein- de die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigenthums übertragen. Zu dieser Sorge gehört auch offenbar auch die Aufsicht daß im Stadtbezirke das schnelle Fahren vermieden werde, weil hiedurch nicht selben, wo- von die jüngste Zeit mehrere Beispiele aufzuweisen hat, Per- sonen beschädigt, und Auslag- kästen ruinirt hat. Namentlich erscheint das schnel- le Fahren durch die Strassen u. Plätze der Stadt, an Wochen- marktstagen, wo die Gassen u. Plätze mit Wägen und Men- schen gefüllt sind, der Sicher- heit der Person u. des Eigenthums im hohen Grade gefährlich, u. ist Pflicht der Gemeinde Vertre- tung, diesen bey uns so sehr eingerissenen Übel zu steuern.

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