Ratsprotokoll vom 30. August 1867

vom Gemeinderathe zur Kennt- niß genommen, und sind dieselben über Antrag des Herrn Bürger- meisters dem bestehenden Comité zur Berücksichtigung zuzumit- teln. Herr Bürgermeister trägt vor: 4198. Es hat sich seit einiger Zeit. der Mißbrauch eingeschliechen, daß die Fuhrleute durch die Straßen u. Plätze der Stadt nicht selten mit ihren Peitschen derart schnalzen, daß man es in alle Wohnungen und selbst auf geraume Ent- fernungen hört. Da dieses Schnalzen für die Be- wohner höchst widerlich, u. in- soferne auch gefährlich ist, weil hiedurch leicht das Durch- gehen der Pferde veranlaßt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbl. Geminderath wolle beschließen: Es sey neuerlich das Schnalzen der Fuhrleute durch die Stras- sen u. Plätze der Stadt zu verbiethen, u. es sey Jeder, der in der Ausübung dieser rechtswidrigen Handlung be- treten wird, mit einer Geldstrafe von 1 bis zu 5 fl zum Armenfonde der Stadt Steyr oder mit einer Arreststrafe

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