Ratsprotokoll vom 9. August 1867

July d.Js. Z. 7891 eingelangt am 8. Aug. d.J. in Betreff der Überweisung der s.g. Kreishaupt u. anderen aus öffentlichen Fonden bleibend dotirten Schulen in die Erhaltung der Gemeinde, und Erstattung der Äußerung hierüber. Derselbe lautet: Z. 7891. An die Stadtgemeinde in Steyer. Das h. Ministerium für Kultus Unterricht hat auf Grund der a.h. Entschließung vom 17. Jänner d.J. mit den Erläßen vom 7. Febr. u. 29. Jänner d.J. Z. 694 u. 4874 angeordnet, daß wegen Überweisung der sog. Kreishaupt- u anderen aus öffentlichen Fonden bleibend dotirten Schulen in die Erhaltung der Gemeinden sofort die Verhandlungen einzuleiten sind. Die Gemeindevorstehung wird sonach in Erwägung zu ziehen haben, ob die dortigen Realbeziehungsweise Haupt- u. kk. Mädchenschulen in ihrem dermaligen Bestande von der Gemeinde übernommen werden wollen, oder ob eine Reduzirung der einzelnen Schulen einzutretten hätte, wobey im Auge zu behalten wäre,

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