Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1866

Stadtarzt, Ant. Theod. Schweikofer, Wundarzt Gemeinderatz u. Obmann der ArmenSektion u. dem Rechtskonsulenten der Gemeinde Herren Dr. Hochhauser einberufen. Dieses Comité hat sich einstimmig dahin ausgesprochen, daß es im Interesse der Gemeinde sei, diese Ordinations Norm in den Gemeindeanstalten einzuführen, weil die Geldkräfte der Gemeinde geschont werden, ohne daß der zu behandelnde Kranke hiebei im Mindesten verkürzt wird. Ich stelle demnach den Antrag: der Gemeinderath wolle beschliessen, daß mit 1. Jänner 1867 diese Ordinations Norm bei der Behandlung der Kranken in den Gemeindeanstalten der Stadt zur Grundlage genommen werde. Einstimmig angenommen. Der Obmann der I. Section H. Vizebürgermeister Plaichinger bringt zum Vortrage. 6359. Das Gesuch des Franz Gaßberger Hausbesitzer No. 329 in Wieserfeld, welcher unter Nachweisung seines Besitzrechtes auf dieses Haus wiederholt um die Conzession zum Betriebe des daselbst bestehenden Gast- u. Schank-

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