Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1866

auch künftig in vorkommenden Fällen sich der werkthätigen Unterstützung der Bürger der Stadt Steyer versichert halten darf. Mit dem Ausdrucke meiner vollsten Achtung zeichne ich Euerer Wohlgeboren ergebenster Diener Komers“ Wien den 24. Novb. 1866. Zur angenehmen Kenntniß. Herr Bürgermeister trägt vor: Mit hohem Statthalterei Erlasse vom 4. Oktbr. d.Js. Z. 12921 wurde die Ordinations-Norm nach welcher sich alle Ärzte und Apotheker, welche auf Rechnung des Aerars order eines unter Staatsaufsicht stehenden Fondes Arzneien ordiniren oder bereiten, zu benehmen haben – der Gemeinde Steyer mit der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung mitgetheilt, ob die Gemeinde dieselbe für ihre Gemeinde-Anstalten zu adoptiren gesonnen ist. Zur Prüfung der Frage, ob die Einführung dieser OrdinationsNorm samt den beigeschlossenen Medikamenten-Formeln für die Gemeinde Anstalten wünschenswert sei, habe ich ein Comité bestehend aus den Herren Dr. Mayer, k.k. Kreisarzt, Dr. Krakowizer,

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