Ratsprotokoll vom 23. November 1866

im Jahre 1867 die Gemeinde-Umlagen wieder in der nämlichen Höhe, wie im Jahre 1866 eingehoben, nämlich: a. Eine 40% Umlage vor sämtlichen direkten Steuern, ohne Zuschläge. b. Eine 20% Umlage auf die Verzehrungssteuer, ohne Zuschläge für das hier erzeugte u. eingeführte Bier, dann für die hiesige Consumtion von Wein, Obstmost, u. Fleisch. c. Die bisherigen Gebäudezinnskreuzer von Zinsungen bis 100 fl mit 2 %, bis 200 fl mit 3 1/2 % und über 200 fl mit 5%. Bezüglich der sub a et c beantragten Umlagen ist nach §. 59 des Gemeinde-Statutes ein Landesgesetz zu erwirken. Werden diese Anträge einstimmig zum Beschluße erhoben. Ferner werden die Ansätze im Präliminare der Stadtcommune, des ArmenInstitutes, Milden Versorg[un]gs fondes u. der vier Pfründen Stiftungen nach der vom gemeinderäthl. Prüfungs Comité vorgenommenen Rektifizirung genehmigt. Pöltl Theißig Jos. Landsiedl Carl Willner Schriftführer

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