Ratsprotokoll vom 23. November 1866

stehung mit der Bau-Unternehmung in der Weise geeinigt, daß die Bau-Unternehmer den Grund hiezu unentgeldlich beistellen, die Ge- meinde aber die Anlage und Herhaltung dieser Strasse über- nimmt. In der weiteren Richtung vom Bahnhofe gegen die Schönau zu hat sich die Bau-Unternehmung nicht mehr herbeigelassen, den Grund zur Erweiterung der gegenwär- tigen Straße unentgeldlich bei- zustellen, u. da vor der Com- mission ausdrücklich verfügt wurde, daß vom Geländer des Ennsufers ein Raum von 5 Klafter frei sein muß, u. nicht verbaut wer- den darf, so kann für die Ge- meinde seinerzeit wenn die gegenwärtige Passage nicht mehr ausreichen sollte oder der ge- genwärtige Weg durch Uferab- rutschungen verschmälert werden sollte, die Nothwendigkeit heran- treten sollte dieser Weg gegen das Hallerfeld zu erweitern zu müssen, wozu der dem Hrn. Anton Haller gehörige Anger u. ein kleiner Streif seines Feldes in Anspruch genommen wer- den müsse. Um einer künftigen Verle- genheit auszuweichen wurde mit der Bau-Unternehmung dahin

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