Ratsprotokoll vom 18. Mai 1866

als die freie Verfügung mit sei- nem Besitze hemmend aufrecht erhalten werden? Besonders bei der gegenwärtig hohen Be- steuerung u. der so häufig vor- kommenden Klagen wegen Prätensionen der Dienstbothen. Warum soll ein großer Grund- besitzer gehindert sein seine weit entfernt liegen den Gründe zu vertauschen mit näher liegenden, oder warum soll er nicht entfernte Verkau- fen u. näher liegende kaufen dürfen, um sich zu arrondiren; da er aus Erfahrung weiß, daß eine gute Arrondirung sowie ein gutes u. dem Zwecke einer guten Bewirthschaftung ent- sprechendes Verhältniß der Kul- turgattungen der Werth der Realität erhöht u die Bewirth- schaftung erleichtert, indem die vom Gute entfernt liegenden Grundstücke viel mehr Vieh Arbeitskraft u. Zeit fordern als die näher gelegenen; und warum soll ein großer Grundbesitzer der bei niederen Getreidepreisen seine so hohen Steuern fast un- möglich zu zalen u. so viele kost- bare Dienstbothen zu halten ganz ausser Stande ist, gehindert sein einzelne Grundstücke an Bürger

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