Ratsprotokoll vom 4. Mai 1866

vertrages gegründet ist. Die zur Beantwortung der weiteren Anträgen zusammengesetzte Kommission hat nach der gepflogenen Erhebungen u. Augenschein ihre Ansicht einstimmig dahin ausgesprochen, daß in einen Zinssnachlaß wegen Abgehen des Kommandanten nicht einzugehen sei, ferner daß der hier verbleibenden Wachtmeister u. vier Gendarmen die Lokalitäten die der abberuffene Kommandant innegehabt hat, samt der daran stoßenden Küche gegen einen jährlichen Zins von 140 fl in Miethe belassen werden können. Die Sektion beantragt in diesem Sinne das Antwortschreiben an das hiesige kk. Gendar. Posten Kommando zu erlassen. Angenommen. 2119. Das Polizeiamt zeigt wiederholt das sanitätswidrige Ablagern von Dünger an der nach Neulust führenden Strasse ausserhalb des Kammerhofer'schen Hauses an. Über diese Anzeige wurde eine Augenscheins Comission mit Beiziehung der Nachbar-

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