Ratsprotokoll vom 9. Februar 1866

ein gleichartiges Verfahren in Rücksicht auf die Behandlung von thierischen Produkten im internationalen Handel zur Zeit des Herrschens der Rinder- pest in einem Lande geeiniget hat. Referent verlist sodann die vom Kongreß gefaßten Beschlüße – welche zur Kenntniß ge- nommen werden. Mit demselben Statth. Erlaße wird bekannt gegeben, daß sich der thierärztliche Kongreß für die Einführung einer Hunde- Konscription, eines Hunde-Census ausgesprochen habe, und daß zu diesem Behufe er allen Gemeinden des ganzen Landes in gleichlautender Form ein Hunde Kataster anzulegen sei. Die Sektion beantragt, daß eine Hunde Ordnung unter Anlage eines Hunde-Katasters im Sinne der Beschlüße des intern. thierärztlichen Kongreßes ent- worfen werden soll; u.z. wegen des dadurch gesicherten Ein- ganges der Hundesteuer, fer- ner wegen der sogleichen Erui- rung derjenigen Hunde, welche mit einem wüthenden Hunde in Berührung kommen u. zur Ver- minderung der Hunde, indem Steyer ohnedieß an einem Hunds- Überflusse leidet. Der Antrag der Sektion wird bei der Abstimmung

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