Ratsprotokoll vom 5. Jänner 1866

zu diesem Behufe aus dem Schoße des Gemeinderathes ein Ausschuß gewählt unter dem Vorsitz des Hrn. Bürgermeisters, bestehend aus den Herren Gschaider, Al. Haratzmüller, Plaichinger, Schweikofer und Wickhoff und dem Hrn. Dr. Joh. Hochhauser als Rechtskonsulenten. Ihm (dem Redner) wurde die Berichter- stattung übertragen, und er empfehle das vor diesem Comité revidirte Statut, welches in allen seiner Theilen vor dem ganzen Comité einmüthig vertreten wird, der wohlwollenden Beur- theilung und Prüfung des löbl. Gemeinderathes. Das Comité war bestrebt, das Prinzip der Gemeinde-Autonomie in allen seinen Folgen festzu- halten, alle kleinlichen polizei- lichen Maßregelungen, die das in Übung stehende Statut in sich birgt, aus demselben zu entfernen, das Wahlrecht den Anforderungen des politischen Fortschrittes gemäß umzugestal- ten, im übrigen unser Statut der Gemeinde Ordnung für Oberöster- reich nachzubilden, wenn nicht spezielle Bedürfniße Abweichun- gen davon wünschenswert machen. Hierauf ging der Herr Berichterstatter die einzelnen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2