Ratsprotokoll vom 5. Jänner 1866

zu diesem Behufe aus dem Schoße des Gemeinderathes ein Ausschuß gewählt unter dem Vorsitz des Hrn. Bürgermeisters, bestehend aus den Herren Gschaider, Al. Haratzmüller, Plaichinger, Schweikofer und Wickhoff und dem Hrn. Dr. Joh. Hochhauser als Rechtskonsulenten. Ihm (dem Redner) wurde die Berichterstattung übertragen, und er empfehle das vor diesem Comité revidirte Statut, welches in allen seiner Theilen vor dem ganzen Comité einmüthig vertreten wird, der wohlwollenden Beurtheilung und Prüfung des löbl. Gemeinderathes. Das Comité war bestrebt, das Prinzip der Gemeinde-Autonomie in allen seinen Folgen festzuhalten, alle kleinlichen polizeilichen Maßregelungen, die das in Übung stehende Statut in sich birgt, aus demselben zu entfernen, das Wahlrecht den Anforderungen des politischen Fortschrittes gemäß umzugestalten, im übrigen unser Statut der Gemeinde Ordnung für Oberösterreich nachzubilden, wenn nicht spezielle Bedürfniße Abweichungen davon wünschenswert machen. Hierauf ging der Herr Berichterstatter die einzelnen

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