Ratsprotokoll vom 15. September 1865

lung eines ganz neuen Bodens nothwendig geworden. Da der Arbeit schon im ersten Kostenanschlage berechnet ist, so ist die Mehrauslage bloß für das Material zu leisten u. beziffert sich mit Einschluß des im Stadtgarten nicht vorhanden gewesenen, daher vom Baumeister gelieferten Polsterholzes genauestens auf 30 fl ÖW D. Die feuersichere Herstellung d. i. die Reparatur der eisernen alten Bodenthüre in allem u. jeden kostet nach dem Kostenanschlage 11 fl E. Um das alljährliche Weißen der beiden Säle zu vermeiden, hat die Special– Commission das einfache Ausmalen mit einer entsprechenden Farbe als zweckmässig erkannt, wofür der Kostenanschlag beträgt 13 fl Die von A bis E hier oben angeführten Baulichkeiten erfordern eine Gesammt Auslage von 240 fl 70 x OW. F. Die nothwendige Umpflasterung der Hausküche, unter Benützung der vorhandenen Steinplatten, das Anstreichen der Abortthüren, die Herstellung der Schutz

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