Ratsprotokoll vom 15. September 1865

lung eines ganz neuen Bodens nothwendig gewor- den. Da der Arbeit schon im ersten Kostenanschlage berechnet ist, so ist die Mehr- auslage bloß für das Mate- rial zu leisten u. beziffert sich mit Einschluß des im Stadt- garten nicht vorhanden gewesenen, daher vom Bau- meister gelieferten Polster- holzes genauestens auf 30 fl ÖW D. Die feuersichere Herstellung d. i. die Reparatur der eisernen alten Bodenthüre in allem u. jeden kostet nach dem Kostenanschlage 11 fl E. Um das alljährliche Weißen der beiden Säle zu ver- meiden, hat die Special– Commission das einfache Aus- malen mit einer entspre- chenden Farbe als zweckmässig erkannt, wofür der Kosten- anschlag beträgt 13 fl Die von A bis E hier oben angeführten Baulichkeiten erfordern eine Gesammt Auslage von 240 fl 70 x OW. F. Die nothwendige Umpfla- sterung der Hausküche, unter Benützung der vor- handenen Steinplatten, das Anstreichen der Abortthüren, die Herstellung der Schutz

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