Ratsprotokoll vom 16. Juni 1865

Effekten der Staatgemeinde verpfände und gerichtlich beschreiben lasse, wobei es sich von selbst versteht, daß alle Lieferungen an erforderlichen Bauholz, die er selbst beistellt, nach den bestehenden Lokalpreisen berechnet, u. ihm zu Gunsten gerechnet werden. Weiters hat derselbe die für ihn zu leistenden Vorschüße an Zalungen, die 5% Zinsen u. die Kosten der Geldbeschaffung zu vergüten, u. die sämmtlichen der Sicherstellung wegen erlaufenen Kosten zu bezalen. Dieser Antrag wurde einstimmig zum Beschluße erhoben. Sonach trägt vor Obmann H. G.R. Josef Haller: 3067. Das löbliche kk. Bezirksbauamt Steyer übersendet den mit 877 fl 44 xr adjustirten Kostenanschlag über die dringend nothwendigen Maurerarbeiten im städt. Wasserleitungshause N° 3 mit dem Bemerken, daß um größeren Baukosten auszuweichen es räthlich erscheint den Bau sogleich in Angriff nehmen zu lassen. Der Gemeinderath beschließt: daß mit dem Baumeister Hrn.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2