Ratsprotokoll vom 16. Juni 1865

Effekten der Staatgemeinde verpfände und gerichtlich beschreiben lasse, wobei es sich von selbst versteht, daß alle Lieferungen an er- forderlichen Bauholz, die er selbst beistellt, nach den bestehenden Lokalpreisen be- rechnet, u. ihm zu Gunsten gerechnet werden. Weiters hat derselbe die für ihn zu leistenden Vor- schüße an Zalungen, die 5% Zinsen u. die Kosten der Geldbeschaffung zu vergüten, u. die sämmtlichen der Sicherstellung wegen erlaufenen Kosten zu be- zalen. Dieser Antrag wurde ein- stimmig zum Beschluße erho- ben. Sonach trägt vor Obmann H. G.R. Josef Haller: 3067. Das löbliche kk. Bezirks- bauamt Steyer übersendet den mit 877 fl 44 xr adjustirten Kostenanschlag über die dringend nothwendigen Maurerarbeiten im städt. Wasserleitungshause N° 3 mit dem Bemerken, daß um größeren Baukosten auszuweichen es räthlich erscheint den Bau sogleich in Angriff nehmen zu lassen. Der Gemeinderath beschließt: daß mit dem Baumeister Hrn.

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