Ratsprotokoll vom 19. Mai 1865

daß es für die Stadt Commune vortheilhaft ist, wenn die zwei höchst feuergefährlichen Stadeln weggeschafft werden, u. es zur Verschönerung der Stadt gereicht, wenn der dortige Platz durch ein Haus oder eine Gartenanlage geschmückt wird, sei dem H. Johann Almeroth unter der Bedingung, daß er den Reschauer'schen Stadel an sich bringt, beide Stadel abträgt, u. sich verpflichtet von seiner ihm eigenthümlichen Grasleithen gegenüber dem Crammerschen Hause so viel zur allfälligen Erweiterung der Straße nach Garsten der Stadtgemeinde unentgeldlich abzutreten, als dazu seinerzeit benöthiget werden sollte, – der beanspruchte Flächenraum von 106 □ Klafter gegen Erlag eines 5 % 1860er Looses im Nominalwerte von 100 fl – samt der laufenden Zinsen durch Verkauf abzutreten. Das sechziger Loos sei sodann in der Stadtkasse den der Stadtcommune gehörigen Obligationen

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