Ratsprotokoll vom 15. März 1865

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 15. März 1865 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 15. Merz 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Dr. Kompaß und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen u.z. der Herren Vizebgstr. Dr. Wolf, G. Räthe: Edelbauer, Haas, Johann Haratz- müller, Landsiedl, Pichler, Pöltl, Putz, Reder, Reitmayr, Theißig, Vogl, Vögerl, Zweythurm. Abwesend: Gschaider (verh.), Franz Haller, Josef Haller, Alois Haratzmüller, Kierer, Pfurtscheller, Dr. Pierer, Schweikofer, Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung. 1369. Statthalterei Erlaß v. 13. Merz d.J. Z. 4798 womit das Rekla- mations Protokoll mit dem Bedeuten zurückgestellt wird, daß über die Reklamation wegen Ausscheidung des Ant. Theod. Schweikofer aus der Wählerliste nach § 35 der Gemeindeordnung der Stadt Steyer vom Gemeinderathe zu entscheiden ist. Vortrag: Über die von dem wahlbe- rechtigten Gemeindegliede Herrn Johann Amort gegen die aufgelegenen Wähler- listen vorgebrachte Rekla- mation, gemäß welcher mit Hinweis auf die §§ 30, 31 u. 47 der Gemeindeordnung die Ausscheidung des H.

Raths-Protokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 15. März 1865 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Dr. Kompaß und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen u.z. der Herren Vizebgstr. Dr. Wolf, G. Räthe: Edelbauer, Haas, Johann Haratzmüller, Landsiedl, Pichler, Pöltl, Putz, Reder, Reitmayr, Theißig, Vogl, Vögerl, Zweythurm. Abwesend: Gschaider (verh.), Franz Haller, Josef Haller, Alois Haratzmüller, Kierer, Pfurtscheller, Dr. Pierer, Schweikofer, Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung. 1369. Statthalterei Erlaß v. 13. Merz d.J. Z. 4798 womit das Reklamations Protokoll mit dem Bedeuten zurückgestellt wird, daß über die Reklamation wegen Ausscheidung des Ant. Theod. Schweikofer aus der Wählerliste nach § 35 der Gemeindeordnung der Stadt Steyer vom Gemeinderathe zu entscheiden ist. Vortrag: Über die von dem wahlberechtigten Gemeindegliede Herrn Johann Amort gegen die aufgelegenen Wählerlisten vorgebrachte Reklamation, gemäß welcher mit Hinweis auf die §§ 30, 31 u. 47 der Gemeindeordnung die Ausscheidung des H.

Anton Theodor Schweikofer aus dem Gemeinderathe und Entziehung des aktiven u. passiven Wahlrechtes von Amtswegen verlangt wurde, hat der Gemeinderath in seiner Sitzung am 6. d.Mts. beschlossen, an die hohe k.k. Statthalterei die Anfrage zu richten u. sich die hohe Weisung zu erbitten, ob der § 30 der hierstädtischen Gemeinde Ordnung im vorliegenden Falle Anwendung finde. Hierüber hat die hohe Statthalterei mit dem Erlasse vom 13. Merz d.J. Z. 4798 anher eröffnet, daß über die Reklamation wegen Ausscheidung des Wundarztes Schweikofer aus der Wählerliste nach § 35 der Gemeindeordnung der Stadt Steyer vom Gemeinderathe zu entscheiden sei. Ich lade daher den löblichen Gemeinderath ein, über die von dem Gemeindegliede H. Johann Amort gegen den Gemeinderath H. Anton Theodor Schweikofer vorgebrachte Reklamation gemäß § 35 der

Anton Theodor Schweikofer aus dem Gemeinderathe und Entziehung des aktiven u. passiven Wahlrechtes von Amtswegen verlangt wurde, hat der Gemeinderath in seiner Sitzung am 6. d.Mts. beschlossen, an die hohe k.k. Statthalterei die Anfrage zu richten u. sich die hohe Weisung zu erbitten, ob der § 30 der hierstädtischen Gemeinde Ordnung im vorliegenden Falle An- wendung finde. Hierüber hat die hohe Statthalterei mit dem Er- lasse vom 13. Merz d.J. Z. 4798 anher eröffnet, daß über die Reklamation wegen Ausscheidung des Wundarztes Schweikofer aus der Wählerliste nach § 35 der Gemeindeordnung der Stadt Steyer vom Gemeinderathe zu ent- scheiden sei. Ich lade daher den löblichen Gemeinderath ein, über die von dem Gemeinde- gliede H. Johann Amort gegen den Gemeinderath H. Anton Theodor Schweiko- fer vorgebrachte Rekla- mation gemäß § 35 der

Gemeindeordnung zu ent- scheiden, u. weiters der Be- schluß zu fassen, ob bei dem Umstande, als in dieser Be- ziehung von der einen oder anderen Seite eine Berufung zu erwarten steht, die bereits angeordneten Neuwahlen statt finden sollen od. nicht. – Nach einer längeren Debatte stellt H. Vizebgstr. Dr. Wolf folgenden Antrag: Es wolle der löbliche Gemeinderath beschließen: Es sei in An- betracht: daß der § 30 der Gemeindeordnung klar und deutlich ausspreche, daß nur derjenige, der eine Armen- versorgung genieße, von der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechtes aus- genommen sei, und daß aber weder dieser noch ir- gend ein anderer Gesetzes § des Gemeinde-Statutes die Bestimmung enthalte, daß auch derjenige dessen Ange- hörige oder Familienglieder eine zeitweilige Unterstüt- zung von Seite der Gemeinde genießen, wie dieß im Vor- liegenden Falle bei der in der Irren Anstalt zu Linz zum Heilzwecke befindlichen geisteskranken Frau des

Gemeindeordnung zu entscheiden, u. weiters der Beschluß zu fassen, ob bei dem Umstande, als in dieser Beziehung von der einen oder anderen Seite eine Berufung zu erwarten steht, die bereits angeordneten Neuwahlen statt finden sollen od. nicht. – Nach einer längeren Debatte stellt H. Vizebgstr. Dr. Wolf folgenden Antrag: Es wolle der löbliche Gemeinderath beschließen: Es sei in Anbetracht: daß der § 30 der Gemeindeordnung klar und deutlich ausspreche, daß nur derjenige, der eine Armenversorgung genieße, von der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechtes ausgenommen sei, und daß aber weder dieser noch irgend ein anderer Gesetzes § des Gemeinde-Statutes die Bestimmung enthalte, daß auch derjenige dessen Angehörige oder Familienglieder eine zeitweilige Unterstützung von Seite der Gemeinde genießen, wie dieß im Vorliegenden Falle bei der in der Irren Anstalt zu Linz zum Heilzwecke befindlichen geisteskranken Frau des

H. Gemeinderathes Schweikofer der Fall ist, von der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechtes ausgenommen sei, – dem H. Anton Theodor Schweikofer auch fernerhin das aktive u. passive Wahlrecht zuzuerkennen, und die Reklamation des Herrn Johann Amort aus obigem Grunde, als keiner Berücksichtigung, würdig zu bescheiden, und die eingeleiteten Wahlen ohne Verzug vorzunehmen. Dieser Antrag wurde zum Beschluße erhoben, u. ist von demselben H. Johann Amort zu verständigen. Die Herren Gemeinderäthe Pichler und Pöltl enthielten sich als mit diesem Antrage einverstanden der Abstimmung. Jo. Theißig Gem. Rath Dr. Kompaß Jos. Landsiedl Gem. Rath Carl Willner Schftf.

H. Gemeinderathes Schweikofer der Fall ist, von der Ausü- bung des aktiven und passi- ven Wahlrechtes ausgenommen sei, – dem H. Anton Theo- dor Schweikofer auch ferner- hin das aktive u. passive Wahlrecht zuzuerkennen, und die Reklamation des Herrn Johann Amort aus obigem Grunde, als keiner Berücksichtigung, würdig zu bescheiden, und die eingeleiteten Wahlen ohne Verzug vorzunehmen. Dieser Antrag wurde zum Beschluße erhoben, u. ist von demselben H. Johann Amort zu verständigen. Die Herren Gemeinderäthe Pichler und Pöltl enthielten sich als mit diesem Antrage einverstanden der Abstimmung. Jo. Theißig Gem. Rath Dr. Kompaß Jos. Landsiedl Gem. Rath Carl Willner Schftf.

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