Ratsprotokoll vom 8. August 1864

weisung. Ist vor Allem bezüglich der Pflasterung u. Regulirung des Vorbrückenplatzes unter Intervenirung der Bauleitung u. Zuzug des Gutbruner als Übernehmer dann des Pflastermeisters Hefner ein Augenschein abzuhalten u. von Seite des Bauführers der Werkmeister durch den die Pflasterung ausgeführt wird, namhaft zu machen. Nach Vollendung dieser Arbeiten wird vor der Bausektion u. dem löbl. kk. Bezirksbauamte die Collaudirung der ganzen Vorbrückenbaues vorgenommen wobei sich erst die geleisteten Mehrarbeiten sicherstellen lassen u. dem Gemeinderathe zur sohinnigen Zalungsanweisung in Vorlage gebracht werden können. 3844. Bau Inspiziert Donberger um Ankauf von 50 Stück Streu von Gutbruner. Antrag. Die bei der Deckung der Gewölbsbiegen verwendeten 2 ½' Streu sind wegen

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