Ratsprotokoll vom 6. November 1863

künftigen Leitung und Besorgung der Angelegenheiten der städtischen Holz- und Kohlenbezugsrechte erlaube ich mir noch weiters zu beantragen, daß der löbliche Gemeinderath beschließe, es seien die seit mehr als Jahresfrist gänzlich unterbrochenen Arbeiten behufs der Ordnung des städt. Archives und der hiemit in unzertrennlicher Verbindung stehenden Auffindung von Urkunden, welche unsere Holzbezugsrechte berühren, wieder in Angriff zu nehmen und mit allem Ernste und Fleiße fortzuführen, zu welchem Ende der mit diesen Arbeiten früher betraut gewesene Herr Johann Hausleutner anzugehen ist, ob er gesonnen sei, unter den vorherigen Bedingungen, wie selbe in dem Gemeinderathsbeschluße vom 14. August 1860 Z. 4454 enthalten sind, gegen eine monatliche Remuneration von 30 fl ÖW sich diesen Archivs Arbeiten wieder zu unterziehen, und es solle im bejahenden Falle die löbliche Gemeindevorstehung ermächtigt sein, den genannten Herrn

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