Ratsprotokoll vom 11. September 1863

Ich ersuche den löblichen Gemeinderath diese Wahl vorzunehmen. Wurden zu Depositen Comißäre gewählt die Herren Gemeinderäthe Pöltl und Theißig. 4904. Nachdem der Gemeinderath nach § 53 Gemde. Ordg. verpflichtet ist, das gesamte sowohl bewegliche als unbewegliche Eigenthum der Gemeinde mittelst eines Inventars in Uebersicht zu halten, so erscheint es im hohen Grade wichtig, daß das gesamte Gemeindegut erhoben, das vorhandene Inventarium verificirt und zu diesem Ende Comißäre aus der Mitte des Gemeinderathes designirt werden, welche nach Beendigung ihrer Erhebungen das Resultat derselben zu berichten haben. Zur Realisirung dieses Vorschlages lade ich den löblichen Gemeinderath ein, drei Herren Gemeinderäthe hinzu zu bestimmen. Zur Verifizirung des Inventariums werden die Herren Gemeinderäthe Anton Pichler, Franz Haller und Johann Harazmüller bestimmt. ad 3117. ao 1862. Antrag auf Constituirung des Comites wegen

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