Ratsprotokoll vom 11. September 1863

Ich ersuche den löblichen Gemein- derath diese Wahl vorzunehmen. Wurden zu Depositen Comi- ßäre gewählt die Herren Ge- meinderäthe Pöltl und Theißig. 4904. Nachdem der Gemeinderath nach § 53 Gemde. Ordg. verpflichtet ist, das gesamte sowohl bewegliche als un- bewegliche Eigenthum der Gemeinde mittelst eines Inventars in Ue- bersicht zu halten, so erscheint es im hohen Grade wichtig, daß das gesamte Gemeindegut erhoben, das vorhandene Inventarium verificirt und zu diesem Ende Comi- ßäre aus der Mitte des Gemein- derathes designirt werden, welche nach Beendigung ihrer Erhebungen das Resultat derselben zu be- richten haben. Zur Realisirung dieses Vorschla- ges lade ich den löblichen Gemeinde- rath ein, drei Herren Gemeinde- räthe hinzu zu bestimmen. Zur Verifizirung des Inven- tariums werden die Herren Gemeinderäthe Anton Pichler, Franz Haller und Johann Haraz- müller bestimmt. ad 3117. ao 1862. Antrag auf Constituirung des Comites wegen

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