Ratsprotokoll vom 30. August 1863

aufrecht verbleiben, und daß er bei Erlöschung des Heimathscheines sich um die Erneuerung bei seiner Zuständigkeitsbehörde bewerbe und selben bei dem hiesigen Polizeiamte unter den sonstigen nachtheiligen Folgen abgebe. Hievon ist letzteres per videat zu verständigen, diese Gewerbsverleihung aber der hohen kk. Statthalterey mit Bericht anzuzeigen, die hiesige kk. Staatsanwaltschaft aber mit Note zu verständigen. Einhellig angenommen. 3807. Alois Dunst, Scherrmesserer geselle um Verleihung der Conzession zur Ausübung des Trödlergewerbes. Antrag: Nach Maßgabe des §. 18. Gew. Ordg. sei der Kanzlei die Ausfertigung der Conzessions Urkunde für Alois Dunst zu einem Trödlergewerbe mit dem aufzutragen, selbem zu bedeuten, daß er vor Ausübung dieses Gewerbes sich gehörig wegen Bemessung der Erwerbsteuer melde und das bestimmte

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