Ratsprotokoll vom 30. August 1863

Maurergewerbe gegen Bevorlassung des binnen 6 Wochen zu ergreifenden Rekurses abzuweisen, dagegen ihm die Conzession zur Herstellung von Spar- und derley Heitzungen mit den hiebei in Verbindung stehenden oder einschlägigen Maurerarbeiten in so fern von der Kanzley auszufertigen, als er sich längstens bei sonstiger Nichtausfertigung binnen 14 Tagen wegen Bemessung der Erwerbsteuer gehörig meldet, bis wohin er jedoch der selbstständigen Ausübung sich zu enthalten hat. Einstimmig angenommen. 3647. Veit Kraupa um die Conzession zur Ausübung der Photografie. Antrag. Es sei von der Kanzley auf Grund des §. 16/1 und 18 Gewerbe-Ordnung die Conzession zum Betriebe der Photografie für Veit Kraupa mit dem Anhange auszufertigen, daß derselbe sich von der Ausübung wegen Bemessung der Erwerbsteuer gehörig melde, daß durch diese Gewerbsverleihung die hiesigen Heimathsrechte nicht erworben werden, sondern wie früher

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