Ratsprotokoll vom 30. August 1863

gekündet hat, und die Anträge über die kommissionell ausgemittelten Lokalitäten wegen Unterbringung dieses Amtes weder in dem Kreisgerichts- noch in dem Hauptzollamtsgebäude die Genehmigung der hohen Zentralstellen erhalten haben. Im Interesse des öffentlichen Verkehres und zur Abwendung dieser beklagenswerthen Anordnung glaubte ich mich verpflichtet, im Namen der Gemeinde die rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, daß die Stadtgemeindevertrettung ihre Aufkündung zurücknehme und der im Merz 1862 auf 3 Jahre abgeschlossene Miethvertrag zwischen dem hohen Aerär, und der Stadtgemeinde vollkommen aufrecht besteht. Das hohe kk. Handels Ministerium hat noch am selben Tage im telegrafischen Wege die Sistierung der Auflassung verfügt. Um die definitive Belassung des hiesigen Telegrafenamtes zu erwirken, wurde eine eingehende Darstellung der bisherigen Verhandlungen ausgearbeitet und im Wege der

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