Ratsprotokoll vom 3. Juli 1863

Gemeinderathes Schwarz über diesen Gegenstand noch weitere Erhebungen zu pflegen und insbesondere die Getreideabmesser über ihre früheren Bezüge als solche einzuvernehmen. 2983 Josefa Gaffl, Hausbesizerin No 159. in der Stadt, um Einwilligung zur Löschung des beim obigen Hause haftenden Wiederkaufsrechtes oder doch um Zustimmung zur Abtrennung des an die Schütz'schen Eheleute verkauften Hauses No. 347 nebst Gartengrundes und Ausstellung der bezüglichen Erklärung. Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei in das gestellte Begehren um Löschung des auf dem Hause No 159 in der Stadt samt dazu gehörigen Grunde (Stadtgraben) zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyer grundbücherlich einverleibten Wiederkaufsrechtes nicht einzugehen, weil in der Folge noch immer Fälle eintretten können, wo die Stadtgemeinde in die Lage kömmt, den Stadtgraben zu einer öffentlichen Anstalt zu verwenden und von ihrem Wiederkaufsrechte Gebrauch zu machen, und weil man den Rechten

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