Ratsprotokoll vom 27. Februar 1863

der Conzession zur Ausübung einer Kaffeeschank in Steyrdorf. Antrag: Die Conzession zu einer Kaffee- schank kann nach Maßgabe des § 18 Gew. Ordg. wegen Lokalver- hältnißen dann Rücksichten auf Sittlichkeitspolizei und dießfäl- lige bezügliche Ueberwachung nicht ertheilt werden. Einstimmig nach dem Antrage. 773. Josef Rosenauer, Mitbesizer des Hauses No. 48 in Ort, um Verleihung einer Conzession zur Ausübung des Schankgewer- bes. Antrag: Da die Gesundheitspolizei bei Ausübung eines Schankge- werbes in den hiezu beantrag- ten Räumlichkeiten verletzt würde, die Lokalverhältniße dagegen sprechen, auch aus Rücksichten der polizeilichen Ueberwachung und insbeson- ders der Feuersicherheit das nach- gesuchte Schankgewerbe nicht ge- stattlich ist, auch Schicklichkeitsrück- sichten nicht außer Acht zu lassen sind, so wird Herr Josef Rosen- auer mit seinem Gesuche um eine

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