Ratsprotokoll vom 7. Oktober 1862

daß sie diese Fuhren um den Ausrufspreis pr 58 xr durchaus nicht übernehmen können, indem bekanntlich nicht nur die Fourage sondern auch die Lebensmittel seit dem vorigen Jahre nicht billiger geworden sind. Herr Leopold Nussbaumer erklärt, daher die zweispännigen Fuhren um den vorjährigen Preis pr 78 ½ xr ÖW übernehmen will. Herr Georg Oberhuber erklärt, daß er die einspännigen Fuhren ebenfalls wieder um den vorjährigen Preis von 73 ½ ÖW leisten wolle. Nachdem unter den vorliegenden Verhältnißen ein günstigeres Resultat sich nicht leicht erwarten lässt, so stelle ich den Antrag, daß der löbliche Gemeinderath den Anboth des Herrn Leopold Nußbaumer pr 78 ½ xr für eine zweispännige Fuhr, und den Anboth des Georg Oberhuber mit 73 ½ xr für eine einspännige Fuhr für die Zeit vom 1. 9br 1862 bis 31. Oktbr 1863 genehmigen wolle, wovon die beiden

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