Ratsprotokoll vom 7. Oktober 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 7. Oktober 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 7. Oktober 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 13 Herrn Gemeinderäthen, und zwar: Amort, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Harazmüller, Dr. Compaß, Landsiedl, Lechner, Peteler, Reschauer, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler. Abwesend die Herren Gemeinderäthe; Richter, Degenfellner, Franz Haller, Millner, Dr. Pierer, Reithmayr, Sandböck, von Schönthan, Vögerl und Werndl entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: 5258. Das hohe Statthalterey Praesi- dium hat mit dem Erlaße vom 21. Septbr l.J. 41678 Nachstehendes anher mitgetheilt: „Seine kk. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschlie- ßung vom 13. d. Mts. von der am 1. d.Mts. überreichten Be- glückwünschungs-Adresse des Gemeinderathes der lf. Stadt Steyr wohlgefällig Allerhöchst Kenntnis zu nehmen und aller- gnädigst anzuordnen geruht, daß demselben hiefür Allerhöchst Ihrer Majestäten dankende Anerkennung bekannt gege- ben werde. Es gereicht mir zum Vergnügen,

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 7. Oktober 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 13 Herrn Gemeinderäthen, und zwar: Amort, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Harazmüller, Dr. Compaß, Landsiedl, Lechner, Peteler, Reschauer, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler. Abwesend die Herren Gemeinderäthe; Richter, Degenfellner, Franz Haller, Millner, Dr. Pierer, Reithmayr, Sandböck, von Schönthan, Vögerl und Werndl entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: 5258. Das hohe Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlaße vom 21. Septbr l.J. 41678 Nachstehendes anher mitgetheilt: „Seine kk. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 13. d. Mts. von der am 1. d.Mts. überreichten Beglückwünschungs-Adresse des Gemeinderathes der lf. Stadt Steyr wohlgefällig Allerhöchst Kenntnis zu nehmen und allergnädigst anzuordnen geruht, daß demselben hiefür Allerhöchst Ihrer Majestäten dankende Anerkennung bekannt gegeben werde. Es gereicht mir zum Vergnügen,

diese Allerhöchste Entschließung zu Folge Auftrages des Herrn Staats Ministers vom 17. d.Mts. Z. 4975 I/ST. M. hiemit in Vollzug zu setzen.“ Schwabenau mp. Der Gemeinderath nimmt unter Erhebung von den Sitzen diese Mittheilung zur erfreulichen Wissenschaft. 5362. u. 5390. Einladung des kk. Bezirksamtes Steyr und des hochw. Stadtpfarramtes zur Beiwohnung bei der kirchlichen Feyer und Nahmensfeste Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. Sind die Herrn Gemeinderäthe mittelst Currende, und das Comando des hies. Bürger Corps mit Note zur Theilnahme an dieser Feyer einzuladen. 5248. Der hohe Landes Ausschuß hat mit Note vom 19. Septbr l.J. Z. 8710 folgendes hieher eröffnet: Mehrere bei dem Landes Ausschuße vorgekommene Beschwerden über die durch die überhand nehmende Arbeitsscheu, den Gewohnheitsbettel und die Landstreicherey hervorgerufenen moralischen und pekuniären, Uebel, und die von mehreren

diese Allerhöchste Entschließung zu Folge Auftrages des Herrn Staats Ministers vom 17. d.Mts. Z. 4975 I/ST. M. hiemit in Vollzug zu setzen.“ Schwabenau mp. Der Gemeinderath nimmt unter Erhebung von den Sitzen diese Mittheilung zur erfreulichen Wissenschaft. 5362. u. 5390. Einladung des kk. Bezirksam- tes Steyr und des hochw. Stadt- pfarramtes zur Beiwohnung bei der kirchlichen Feyer und Nahmensfeste Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. Sind die Herrn Gemeinderäthe mittelst Currende, und das Comando des hies. Bürger Corps mit Note zur Theilnahme an dieser Feyer einzuladen. 5248. Der hohe Landes Ausschuß hat mit Note vom 19. Septbr l.J. Z. 8710 folgendes hieher eröffnet: Mehrere bei dem Landes Aus- schuße vorgekommene Beschwer- den über die durch die überhand nehmende Arbeitsscheu, den Gewohnheitsbettel und die Land- streicherey hervorgerufenen moralischen und pekuniären, Uebel, und die von mehreren

Gemeinden des Landes vorge- brachten Petitionen um Ergrei- fung von Maßregeln zur Ab- stellung dieses zur wahren Land- plage gewordenen Uebelstandes haben den Landes Ausschuß in der Sitzung vom 22. August l.J. bestimmt, eine Commission zu be- stellen, welche die Mittel in Er- wägung zu ziehen hat, wie diesem allgemein fühlbaren Gebrechen der Zeit begegnet werden könne, und auf Grundlage dieser Erhe- bungen einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, und dem näch- sten Landtage zur Annahme zu empfehlen. Diese Commission hätte zu bestehen: 1. Aus einem Abgeordneten jeder Kreisstadt, nämlich von Linz, Steyr, Wels und Ried; 2. aus 4 Landbürgermeistern je einem aus jedem Kreise; 3. aus 3 Staatsbeamten u. z. einem Justiz- einem politischen und einem Polizei-Beamten. 4. Einem Landes-Ausschuße und 5. einem Schriftführer aus dem landsch. Conzepts Personale. Die löbliche Gemeinde Vorstehung wird diensthöflich ersucht, aus

Gemeinden des Landes vorgebrachten Petitionen um Ergreifung von Maßregeln zur Abstellung dieses zur wahren Landplage gewordenen Uebelstandes haben den Landes Ausschuß in der Sitzung vom 22. August l.J. bestimmt, eine Commission zu bestellen, welche die Mittel in Erwägung zu ziehen hat, wie diesem allgemein fühlbaren Gebrechen der Zeit begegnet werden könne, und auf Grundlage dieser Erhebungen einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, und dem nächsten Landtage zur Annahme zu empfehlen. Diese Commission hätte zu bestehen: 1. Aus einem Abgeordneten jeder Kreisstadt, nämlich von Linz, Steyr, Wels und Ried; 2. aus 4 Landbürgermeistern je einem aus jedem Kreise; 3. aus 3 Staatsbeamten u. z. einem Justiz- einem politischen und einem Polizei-Beamten. 4. Einem Landes-Ausschuße und 5. einem Schriftführer aus dem landsch. Conzepts Personale. Die löbliche Gemeinde Vorstehung wird diensthöflich ersucht, aus

dem Mittel des Gemeinderathes oder der Bürgerschaft einen mit den Landesverhältnißen vertrauten Mann zur Theilnahme an diesen CommissionsBerathungen einladen und die getroffene Wahl anher bekannt geben zu wollen. Der Tag der kommissionellen Zusammentrettung wird nachträglich bekannt gegeben werden. Uebrigens wird beigefügt, daß dem abgeordneten Commißions Mitgliede die Reisekosten vergütet, und die Diäten eines Landtags-Abgeordneten pr 4 fl für jeden zu den Commißionsberathungen verwendeten Tag ausbezalt werden.“ Der Gemeinderath genehmiget über Vorschlag des Bürgermeisters die Bestimmung des Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß als Mitglied der Landes Commission wegen Abstellung des Gewohnheitsbettels und der Landstreicherey. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 5181. Adolf Gottwald, Kaufmann und

dem Mittel des Gemeinderathes oder der Bürgerschaft einen mit den Landesverhältnißen vertrauten Mann zur Theil- nahme an diesen Commissions- Berathungen einladen und die getroffene Wahl anher bekannt geben zu wollen. Der Tag der kommissionellen Zusammentrettung wird nach- träglich bekannt gegeben werden. Uebrigens wird beigefügt, daß dem abgeordneten Com- mißions Mitgliede die Reiseko- sten vergütet, und die Diäten eines Landtags-Abgeordne- ten pr 4 fl für jeden zu den Commißionsberathungen ver- wendeten Tag ausbezalt wer- den.“ Der Gemeinderath genehmi- get über Vorschlag des Bürger- meisters die Bestimmung des Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß als Mitglied der Lan- des Commission wegen Abstellung des Gewohnheitsbettels und der Landstreicherey. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 5181. Adolf Gottwald, Kaufmann und

Pächter der städt. Beleuchtung über- reicht die Vorstellung wegen ver- weigerter Anschaffung von 6 Stück neuen Lampen. Antrag. Wird Herr Gesuchsteller mit diesem seinem Begehren auf den Gemein- derathsbeschluß vom 22. August l.J. J. 4223, welcher vollkommen aufrecht erhalten wird, verwiesen. Beschluß per majora nach diesem Antrage. 5246. Das Amt um Zalungsanweisung der bestrittenen Auslagen pr 16 f 34 x aus Anlaß des Fahnenfestes. Dem Kassaamte zur Zalung. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 5202. Dekret des hohen kk. Statthalterey Praesidiums dto Linz 16. Septbr 1862 Z. 4584 mit der Aufklärung über die Auslegung des in dem vom kk. Bezirksamte Steyr entworfenen Miethvertrage enthaltenen Punktes No 5. betreffs des Exjesuitengebäudes. Nachdem von Seite des hohen kk. Staats- Ministeriums bestimt ausgesprochen worden ist, daß das Exjesuitengebäu- de nur unter der Bedingung der Uebernahme der Herstellung der allenfalls eintrettenden Gebrechen von Seite der Gemeinde vermiethet

Pächter der städt. Beleuchtung überreicht die Vorstellung wegen verweigerter Anschaffung von 6 Stück neuen Lampen. Antrag. Wird Herr Gesuchsteller mit diesem seinem Begehren auf den Gemeinderathsbeschluß vom 22. August l.J. J. 4223, welcher vollkommen aufrecht erhalten wird, verwiesen. Beschluß per majora nach diesem Antrage. 5246. Das Amt um Zalungsanweisung der bestrittenen Auslagen pr 16 f 34 x aus Anlaß des Fahnenfestes. Dem Kassaamte zur Zalung. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 5202. Dekret des hohen kk. Statthalterey Praesidiums dto Linz 16. Septbr 1862 Z. 4584 mit der Aufklärung über die Auslegung des in dem vom kk. Bezirksamte Steyr entworfenen Miethvertrage enthaltenen Punktes No 5. betreffs des Exjesuitengebäudes. Nachdem von Seite des hohen kk. StaatsMinisteriums bestimt ausgesprochen worden ist, daß das Exjesuitengebäude nur unter der Bedingung der Uebernahme der Herstellung der allenfalls eintrettenden Gebrechen von Seite der Gemeinde vermiethet

wird, die Gemeinde bereits über das Gebäude verfügt hat, und auch genöthiget ist, dieses Gebäude in Miethe zu nehmen, nach Zuschrift des kk. Bezirksamtes vom 16. Juni l.J. Z. 2706 der Minthvertrag bei einer Conferenz daselbst, wozu die Herrn Vorsteher des kk. Bezirksbau- und des k.k. Steueramtes eingeladen werden, definitiv vereinbart werden soll, hiebei die in dem Miethvertrags-Entwurfe enthaltenen Bedingungen durch eine mündliche Besprechung modullirt werden könne, so beantragt Referent, das kk. Bezirksamt Steyer um Bekanntgabe des Tages und der Stunde, wann die fragliche Conferenz stattfinden werde zu ersuchen, den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, die hiezu abzuordnenden Herrn Gemeinderäthe zu bestimmen, und den vereinbarten Miethvertrag vor definitiver Abschließung dem löblichen Gemeinderathe zur Begutachtung vomzulegen. Einhelliger Beschluß nach diesem Anträge, und genehmiget der

wird, die Gemeinde bereits über das Gebäude verfügt hat, und auch genöthiget ist, dieses Gebäude in Miethe zu nehmen, nach Zuschrift des kk. Bezirksamtes vom 16. Juni l.J. Z. 2706 der Minthvertrag bei einer Conferenz daselbst, wozu die Herrn Vorsteher des kk. Bezirksbau- und des k.k. Steueramtes eingeladen werden, definitiv vereinbart werden soll, hiebei die in dem Miethver- trags-Entwurfe enthaltenen Bedingungen durch eine münd- liche Besprechung modullirt werden könne, so beantragt Referent, das kk. Bezirksamt Steyer um Bekanntgabe des Tages und der Stunde, wann die fragliche Conferenz stattfin- den werde zu ersuchen, den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, die hiezu abzuordnenden Herrn Gemeinderäthe zu bestimmen, und den vereinbarten Mieth- vertrag vor definitiver Ab- schließung dem löblichen Gemein- derathe zur Begutachtung vomzulegen. Einhelliger Beschluß nach diesem Anträge, und genehmiget der

Gemeinderath über Vorschlag des Hrn. Bürgermeisters, daß zu dieser Conferenz bezüglich der Abschließung des Miethver- trages der Herr Vizebürger- meister und die Herren Ge- meinderäthe Eggendorfer und Dr. Kompaß eingeladen werden. Die Herren Gemeinderäthe Dr. Compaß, Schwarz und Reschauer bemerken übereinstimmend, daß bei dieser Conferenz bezüglich des Abschlußes des Miethvertrages um das Exjesuitengebäude der Umstand geltend gemacht werden solle, daß das hohe Aerar resp. der Studienfond dieses Gebäude der Gemeinde im guten Zustande zu übergeben, und daher, weil die dringendsten Reparaturen an diesem Gebäude ohne Verzug geschehen mußten und bereits ge- schehen sind, den Rückersatz dieser Kosten an die Gemeinde zu leisten habe. Die Versammlung erklärt sich hiemit einverstanden. 4865. & 5207. Der Präses des kath. Gesellen- vereines zu Steyr um Lokalitä- ten Ueberlassung im Exjesuitenge- bäude für diesen Verein, und weitere

Gemeinderath über Vorschlag des Hrn. Bürgermeisters, daß zu dieser Conferenz bezüglich der Abschließung des Miethvertrages der Herr Vizebürgermeister und die Herren Gemeinderäthe Eggendorfer und Dr. Kompaß eingeladen werden. Die Herren Gemeinderäthe Dr. Compaß, Schwarz und Reschauer bemerken übereinstimmend, daß bei dieser Conferenz bezüglich des Abschlußes des Miethvertrages um das Exjesuitengebäude der Umstand geltend gemacht werden solle, daß das hohe Aerar resp. der Studienfond dieses Gebäude der Gemeinde im guten Zustande zu übergeben, und daher, weil die dringendsten Reparaturen an diesem Gebäude ohne Verzug geschehen mußten und bereits geschehen sind, den Rückersatz dieser Kosten an die Gemeinde zu leisten habe. Die Versammlung erklärt sich hiemit einverstanden. 4865. & 5207. Der Präses des kath. Gesellenvereines zu Steyr um Lokalitäten Ueberlassung im Exjesuitengebäude für diesen Verein, und weitere

Äußerung desselben über die diesen Verein zugewiesenen Lokalitäten in diesem Gebäude. In der Gemeinderathssitzung vom 5. September l.J. wurde vom Herrn Gemeinderathe Sandböck der Antrag gestellt, die ehemalige Wohnung des Amtsdieners Kerschbaumer für den Gesellenverein zu reserviren und zwar aus dem Grunde, weil demselben schon früher das Versprechen gegeben wurde, ihm eine Wohnung im Exjesuitengebäude einzuräumen, und außer dieser Wohnung sonst keine Lokalitäten mehr verfügbar sind. Dieser Antrag wurde mit Stimmen Einhelligkeit zum Beschluße erhoben. Referent hat sich diesem Antrage angeschlossen, weil er der Meinung war, daß der letzte vom Herrn Antragsteller angeführte Grund richtig ist, und er jedenfalls auch der Ansicht ist, daß der Gesellenverein von Seite der Gemeinde berücksichtiget werden soll, allein bei

Äußerung desselben über die diesen Verein zugewiesenen Lokalitäten in diesem Gebäude. In der Gemeinderathssitzung vom 5. September l.J. wurde vom Herrn Gemeinderathe Sandböck der Antrag gestellt, die ehema- lige Wohnung des Amtsdieners Kerschbaumer für den Gesellen- verein zu reserviren und zwar aus dem Grunde, weil dem- selben schon früher das Verspre- chen gegeben wurde, ihm eine Wohnung im Exjesuitengebäude einzuräumen, und außer dieser Wohnung sonst keine Lokalitäten mehr verfügbar sind. Dieser Antrag wurde mit Stimmen Einhelligkeit zum Beschluße erhoben. Referent hat sich diesem Antrage angeschlossen, weil er der Mei- nung war, daß der letzte vom Herrn Antragsteller ange- führte Grund richtig ist, und er jedenfalls auch der Ansicht ist, daß der Gesellenverein von Seite der Gemeinde berück- sichtiget werden soll, allein bei

der am 14. Septbr l.J. vom Herrn Bürgermeister unter Beizie- hung der Herren Gemeinderäthe Amort und Sandböck dann des Referenten neuerlich vorge- nommenen Besichtigung der Lo- kalitäten im Exjesuiten Gebäude hat sich herausgestellt, daß im Erd- geschoße rechts vom Eingange auf der Ostseite 3 geräumige mit Ofen versehene Zimmer vorhanden sind, welche noch keine Bestimmung haben, und daß dieselben für den Gesellenverein vollkommen passen, indem dieselben geräumig und licht sind, und die Beleuchtung des Zuganges zu diesen Zimmern, weil er viel kürzer als jener zu der reservirten Wohnung weniger kostspielig ist. Der Umstand, daß die Fenster auf den Turnplatz hinausführen ist von gar keinem Belange, da der Unterricht, welcher den Ge- sellen ertheilt wird, hiedurch nicht im mindesten gestört wird, denn fürs erste wird der bezeichnete Platz nur im Sommer benützt, für's zweite dauert der Turn- unterricht für die Jugend nur von ½ 5 bis 6 Uhr Abends, wärend

der am 14. Septbr l.J. vom Herrn Bürgermeister unter Beiziehung der Herren Gemeinderäthe Amort und Sandböck dann des Referenten neuerlich vorgenommenen Besichtigung der Lokalitäten im Exjesuiten Gebäude hat sich herausgestellt, daß im Erdgeschoße rechts vom Eingange auf der Ostseite 3 geräumige mit Ofen versehene Zimmer vorhanden sind, welche noch keine Bestimmung haben, und daß dieselben für den Gesellenverein vollkommen passen, indem dieselben geräumig und licht sind, und die Beleuchtung des Zuganges zu diesen Zimmern, weil er viel kürzer als jener zu der reservirten Wohnung weniger kostspielig ist. Der Umstand, daß die Fenster auf den Turnplatz hinausführen ist von gar keinem Belange, da der Unterricht, welcher den Gesellen ertheilt wird, hiedurch nicht im mindesten gestört wird, denn fürs erste wird der bezeichnete Platz nur im Sommer benützt, für's zweite dauert der Turnunterricht für die Jugend nur von ½ 5 bis 6 Uhr Abends, wärend

die Gesellen erst nach 6 Uhr Abends, sohin zu einer Zeit zusammenkommen, wo der Unterricht für die Jugend schon beendet ist, und wenn auch nach 6 Uhr auf diesem Platze von Erwachsenen geturnt wird, so kann durch ein freundliches Ersuchen die Vermeidung eines möglicher Weise entstehenden Lärmes bewerkstelliget werden. Die Gesellen sind keine Kinder welche durch Ermahnungen zur Aufmerksamkeit angehalten werden müssen; sind die Vorträge die ihnen gehalten werden anziehend, so werden sie denselben mit steter Aufmerksamkeit folgen, ist dieses aber nicht der Fall, und richten sie die Blicke auf die vor den Fenstern Turnenden, so sehen sie nicht nur nichts Unrechtes, sondern werden hiedurch mit anderen nützlichen Beschäftigungen bekannt. Was weiters die ehemalige Amtsdienerswohnung betrifft, so ist dieselbe nach Ansicht des Referenten in ihrem gegenwärtigen Zustande zu dem Zwecke zu dem sie beantragt

die Gesellen erst nach 6 Uhr Abends, sohin zu einer Zeit zu- sammenkommen, wo der Unterricht für die Jugend schon beendet ist, und wenn auch nach 6 Uhr auf diesem Platze von Erwachsenen geturnt wird, so kann durch ein freundliches Ersuchen die Ver- meidung eines möglicher Weise entstehenden Lärmes bewerk- stelliget werden. Die Gesellen sind keine Kinder welche durch Ermahnungen zur Aufmerksamkeit angehalten werden müssen; sind die Vor- träge die ihnen gehalten werden anziehend, so werden sie den- selben mit steter Aufmerksam- keit folgen, ist dieses aber nicht der Fall, und richten sie die Blicke auf die vor den Fenstern Tur- nenden, so sehen sie nicht nur nichts Unrechtes, sondern werden hiedurch mit anderen nützlichen Beschäftigungen bekannt. Was weiters die ehemalige Amtsdienerswohnung betrifft, so ist dieselbe nach Ansicht des Referenten in ihrem gegen- wärtigen Zustande zu dem Zwecke zu dem sie beantragt

ist, nicht geeignet, und es scheint dieß auch dem Herrn Präses des Gesellen vereines einzuleuch- ten, weil derselbe in seiner Äußerung auch von etwa nothwendigen Adap- tirungen Erwähnung macht, und derselbe solche auch beabsichtiget, indem wir verlautet im Antra- ge sei, die Küche und ein Par Wände zusammengerissen, um aus 4 Lokalitäten 3 zu machen. Dieß ist aber nach Ansicht des Referenten auf keinem Falle zulässig, da eine Wohnung mit einer Küche für den Schuldiener der Realschule, wenn selbe den 3. Jahrgang bekommt, und dieselbe wie mit Grund zu hoffen ist, selbst- ständig wird, hergestellt werden müßte und Referent es nicht Verantworten könnte, wenn für die Herstellung einer Woh- nung mit Küche, wenn seinerzeit eine solche benöthiget wird, zu votiren, und der Gemeinde un- nöthige Kosten zu verursachen, welche auf eine leichte Weise ver- mieden werden, wenn, wie Re- ferent beantragt, dem Gesellen- Vereine die bezeichneten 3 Lo- kalitäten im Erdgeschosse zugewiesen

ist, nicht geeignet, und es scheint dieß auch dem Herrn Präses des Gesellen vereines einzuleuchten, weil derselbe in seiner Äußerung auch von etwa nothwendigen Adaptirungen Erwähnung macht, und derselbe solche auch beabsichtiget, indem wir verlautet im Antrage sei, die Küche und ein Par Wände zusammengerissen, um aus 4 Lokalitäten 3 zu machen. Dieß ist aber nach Ansicht des Referenten auf keinem Falle zulässig, da eine Wohnung mit einer Küche für den Schuldiener der Realschule, wenn selbe den 3. Jahrgang bekommt, und dieselbe wie mit Grund zu hoffen ist, selbstständig wird, hergestellt werden müßte und Referent es nicht Verantworten könnte, wenn für die Herstellung einer Wohnung mit Küche, wenn seinerzeit eine solche benöthiget wird, zu votiren, und der Gemeinde unnöthige Kosten zu verursachen, welche auf eine leichte Weise vermieden werden, wenn, wie Referent beantragt, dem GesellenVereine die bezeichneten 3 Lokalitäten im Erdgeschosse zugewiesen

und die andere Wohnung für den Schuldiener der zu gewärtigenden selbstständigen Realschule aufbehalten werde. Was nun den Zins der verlangt werden soll, anbelangt, so ist Referent der Ansicht, daß die Gemeinde, da das Gebäude immer Kosten verursachen wird, für die Lokalitäten, die in Miethe gegeben werden, einen wenn auch nur mäßigen Zins verlangen soll, und daß nachdem der Gesellenverein für sein gegenwärtiges Lokale, welches sicher nicht größer ist, als die Lokalitäten, die ihm zugewiesen werden sollen, einen jährlichen Zins von 70 fl ÖW entrichtet, Referent aber auch der Meinung ist, daß der Gesellenverein von der Gemeinde, da viele Mitglieder derselben hindurch einen wesentlichen Vortheil ziehen derselbe somit ein nützliches Institut ist, so weit es in ihren Kräften steht, unterstützt werden soll, ein Zins von jährlich 30 fl ÖW verlangt werden soll. Schlüßlich bemerkt Referent noch, daß eine allfällige Einwendung wegen Mangels eines

und die andere Wohnung für den Schuldiener der zu gewärtigenden selbstständigen Realschule aufbe- halten werde. Was nun den Zins der verlangt werden soll, anbelangt, so ist Referent der Ansicht, daß die Gemeinde, da das Gebäude immer Kosten verursachen wird, für die Lokalitäten, die in Miethe gegeben werden, einen wenn auch nur mäßigen Zins verlan- gen soll, und daß nachdem der Gesellenverein für sein gegenwär- tiges Lokale, welches sicher nicht größer ist, als die Lokalitäten, die ihm zugewiesen werden sollen, einen jährlichen Zins von 70 fl ÖW entrichtet, Referent aber auch der Meinung ist, daß der Gesellen- verein von der Gemeinde, da viele Mitglieder derselben hindurch einen wesentlichen Vortheil ziehen derselbe somit ein nützliches In- stitut ist, so weit es in ihren Kräften steht, unterstützt werden soll, ein Zins von jährlich 30 fl ÖW verlangt werden soll. Schlüßlich bemerkt Referent noch, daß eine allfällige Einwen- dung wegen Mangels eines

Saales, der zu größeren Versamm- lungen, deren einige im Laufe des Jahres abgehalten werden dürf- ten, nothwendig ist, nicht stichhältig ist, weil sich im Gebäude noch einige zu solchen Zwecken passende Schul- lokalitäten sind, welche dem Gesellen- Vereine von Seite des Schuldirek- torates über Ansuchen sicherlich auf das bereitwilligste über- lassen werden würden, und auch überlassen werden können, weil wie bekannt derlei Versammlungen nur an Sonn- und Feyertagen, sohin an solchen Tagen, wo der Schul- unterricht nicht gestört wird, ab- gehalten werden. Referent beantragt daher dem Gesellenvereine zu Handen des Herrn Präses diese 3 Lokalitäten No 8, 9 und 10 im Erdgeschoße um den jährlichen Zins von 30 fl ÖW an- zubiethen, und demselben jedoch zu bedeuten, daß die Ueberlassung der fraglichen 3 Zimmer natürlicher Weise nur dann stattfinden kann, wenn das Exjesuitengebäude wirklich von der Gemeinde in Miethe genommen wird. Einstimmig nach dem Antrage. 4892. Baumister Herr Anton Pichler

Saales, der zu größeren Versammlungen, deren einige im Laufe des Jahres abgehalten werden dürften, nothwendig ist, nicht stichhältig ist, weil sich im Gebäude noch einige zu solchen Zwecken passende Schullokalitäten sind, welche dem GesellenVereine von Seite des Schuldirektorates über Ansuchen sicherlich auf das bereitwilligste überlassen werden würden, und auch überlassen werden können, weil wie bekannt derlei Versammlungen nur an Sonn- und Feyertagen, sohin an solchen Tagen, wo der Schulunterricht nicht gestört wird, abgehalten werden. Referent beantragt daher dem Gesellenvereine zu Handen des Herrn Präses diese 3 Lokalitäten No 8, 9 und 10 im Erdgeschoße um den jährlichen Zins von 30 fl ÖW anzubiethen, und demselben jedoch zu bedeuten, daß die Ueberlassung der fraglichen 3 Zimmer natürlicher Weise nur dann stattfinden kann, wenn das Exjesuitengebäude wirklich von der Gemeinde in Miethe genommen wird. Einstimmig nach dem Antrage. 4892. Baumister Herr Anton Pichler

überreicht die Wochenliste über die Dachausbesserung im Exjesuiten Gebäude pr 79 f 60 xr. Dem Kassaamte zur Zalung zugewiesen. 4862. Anton Haasbauer, Direktor an der kk. Kreishaupt- und Unterrealschule zu Steyr um Weißigung seiner gegenwärtigen Wohnung im Exjesuitengebäude. Nachdem Herr Bittsteller für die innehabende Wohnung einen Miethzins zu entrichten hat, so ist demselben selbstverständlich die Wohnung im gereinigten Zustande zu übergeben, und da eben jetzt die Weißigung der sämtlichen Lokalitäten im Exjesuitengebäude vorgenommen worden ist, so wurde auch im kurzen Wege die Weißigung der Wohnungsbestandtheile des Gesuchstellers bereits verfügt. Was weiters die Herstellung der fehlenden Fenstertafeln anbelangt, so wird der Herr Hausinspektor beauftragt, diesfalls die erforderliche Nachschau zu pflegen, die nothwendige Ausbesserung vornehmen zu lassen, und über den Vollzug seinerzeit zu berichten. 4585. Dankschreiben des Turnrathes

überreicht die Wochenliste über die Dachausbesserung im Exjesui- ten Gebäude pr 79 f 60 xr. Dem Kassaamte zur Zalung zuge- wiesen. 4862. Anton Haasbauer, Direktor an der kk. Kreishaupt- und Unter- realschule zu Steyr um Weißi- gung seiner gegenwärtigen Woh- nung im Exjesuitengebäude. Nachdem Herr Bittsteller für die innehabende Wohnung einen Mieth- zins zu entrichten hat, so ist dem- selben selbstverständlich die Wohnung im gereinigten Zustande zu über- geben, und da eben jetzt die Wei- ßigung der sämtlichen Lokalitäten im Exjesuitengebäude vorgenommen worden ist, so wurde auch im kurzen Wege die Weißigung der Woh- nungsbestandtheile des Gesuchstellers bereits verfügt. Was weiters die Herstellung der fehlenden Fenstertafeln anbelangt, so wird der Herr Hausinspektor beauftragt, diesfalls die erfor- derliche Nachschau zu pflegen, die nothwendige Ausbesserung vorneh- men zu lassen, und über den Voll- zug seinerzeit zu berichten. 4585. Dankschreiben des Turnrathes

für die Subvention des Vereins- Turnlehrers. Wird zur Kenntniß genommen und ist aufzubehalten. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr, verhindert für ihm trägt der Herr Gemeinderath Harazmüller. 4903. Conto der Anna Prinz pr 18 fl ÖW für gelieferte Leinwand in die Siechen Anstalt. Der Armen Instituts Rech- nungsführung zur Zalung. 5170. Die Mild. Verh. Fonds Rechnungs- führung zeigt den Tod des Bür- gerspitals Obmanns Josef Doppler an. Ist wegen Besetzung der Obmanns- stelle im Bürgerspitale die Kund- machung zu erlassen, daß sich Bewerber hierum mittelst besonderen Gesuchen binnen Wochen bei der Gemeindevor- stehung zu melden haben, und ist diese Kundmachung auch im Alpenbothen einzuschalten. In so lange die hinterlassene Witwe des Obmannes dessen Dienste ohne Beschwerde ver- richtet, wird ihr bis zur Wieder- besetzung dieses Dienstespostens der Genuß der zweiten Pfründe, bewilliget, und hievon die Milden Vers. Fonds Rechnungsführg verständigt.

für die Subvention des VereinsTurnlehrers. Wird zur Kenntniß genommen und ist aufzubehalten. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr, verhindert für ihm trägt der Herr Gemeinderath Harazmüller. 4903. Conto der Anna Prinz pr 18 fl ÖW für gelieferte Leinwand in die Siechen Anstalt. Der Armen Instituts Rechnungsführung zur Zalung. 5170. Die Mild. Verh. Fonds Rechnungsführung zeigt den Tod des Bürgerspitals Obmanns Josef Doppler an. Ist wegen Besetzung der Obmannsstelle im Bürgerspitale die Kundmachung zu erlassen, daß sich Bewerber hierum mittelst besonderen Gesuchen binnen Wochen bei der Gemeindevorstehung zu melden haben, und ist diese Kundmachung auch im Alpenbothen einzuschalten. In so lange die hinterlassene Witwe des Obmannes dessen Dienste ohne Beschwerde verrichtet, wird ihr bis zur Wiederbesetzung dieses Dienstespostens der Genuß der zweiten Pfründe, bewilliget, und hievon die Milden Vers. Fonds Rechnungsführg verständigt.

IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 5212. Das Amt relationirt über die erforderlichen Reparaturen nebst Beistellung einiger Gegenstände in das städt. Theater. Die in dieser Relation genannten kleinen Reparaturen und Beistellungen werden gemeinderäthlich genehmiget, und erhält das Amt die Weisung, mit den betreffenden Lieferanten zu verhandeln und zu akkomdiren. Die aus dem städtischen Inventar zu entnehmenden Möbel bestehend in 6 Lehnstühlen 1 weichen Sessel 1 gepolsterten Sessel sind bei Uebertragung in das Theater von jenem abzuschreiben und in das Theater Inventar aufzunehmen. 5072. Leopold Kammerhofer, Fleischhauer in Ramingdorf um Bewilligung der Vergrößerung seiner gemietheten Öhlberg Fleischbank No 4. Dem Ansuchen des Herrn Leopold Kammerhofer wegen Durchbrechung der Scheidemauer bei seiner gemietheten Fleischbank No 4 im

IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 5212. Das Amt relationirt über die erforderlichen Reparaturen nebst Beistellung einiger Gegenstän- de in das städt. Theater. Die in dieser Relation genannten kleinen Reparaturen und Bei- stellungen werden gemeinderäth- lich genehmiget, und erhält das Amt die Weisung, mit den betref- fenden Lieferanten zu verhandeln und zu akkomdiren. Die aus dem städtischen Inventar zu entnehmenden Möbel bestehend in 6 Lehnstühlen 1 weichen Sessel 1 gepolsterten Sessel sind bei Uebertragung in das Theater von jenem abzuschreiben und in das Theater Inventar aufzuneh- men. 5072. Leopold Kammerhofer, Fleischhauer in Ramingdorf um Bewilligung der Vergrößerung seiner ge- mietheten Öhlberg Fleischbank No 4. Dem Ansuchen des Herrn Leopold Kammerhofer wegen Durchbrechung der Scheidemauer bei seiner gemietheten Fleischbank No 4 im

städtischen Öhlberge zu der daran- stossenden, und wegen Spannung eines Bogens nach beiliegenden Plan zum Zwecke der Mitbenützung dieser zweiten Lokalität steht kein Hinderniß im Wege, wenn Herr Leopold Kammerhofer sich einver- standen erklärt, den auf diese zweite Lokalität entfallenden Pacht- zins pr 30 fl ÖW jährlich zur Stadtkasse zu bezalen. Es wird beantragt, dem Amte die Weisung zu ertheilen, sich mit Herrn Kammerhofer dahin zu eini- gen, daß er den obigen Pacht für die Mitbenützung der zweiten Fleischbanklokalität zu bezalen sich bereit erkläre, und daß er auf jedesmaliges Verlangen oder bei Aufgebung des Pachtes die ab- getragene Scheidemauer un- weigerlich auf seine Kosten wieder aufzuführen habe, wornach der Pachtvertrag wie üblich auszu- fertigen und das Kassaamt wegen Vorschreibung zu verständigen sein wird. Beschluß nach Antrag. 5267. Das Amt überreicht ad Nm. 4406 die Kostenanschläge in Betreff der Beseitigung der Jochsteggen von der

städtischen Öhlberge zu der daranstossenden, und wegen Spannung eines Bogens nach beiliegenden Plan zum Zwecke der Mitbenützung dieser zweiten Lokalität steht kein Hinderniß im Wege, wenn Herr Leopold Kammerhofer sich einverstanden erklärt, den auf diese zweite Lokalität entfallenden Pachtzins pr 30 fl ÖW jährlich zur Stadtkasse zu bezalen. Es wird beantragt, dem Amte die Weisung zu ertheilen, sich mit Herrn Kammerhofer dahin zu einigen, daß er den obigen Pacht für die Mitbenützung der zweiten Fleischbanklokalität zu bezalen sich bereit erkläre, und daß er auf jedesmaliges Verlangen oder bei Aufgebung des Pachtes die abgetragene Scheidemauer unweigerlich auf seine Kosten wieder aufzuführen habe, wornach der Pachtvertrag wie üblich auszufertigen und das Kassaamt wegen Vorschreibung zu verständigen sein wird. Beschluß nach Antrag. 5267. Das Amt überreicht ad Nm. 4406 die Kostenanschläge in Betreff der Beseitigung der Jochsteggen von der

Neubrücke. Nachdem die beiden Offerte für das Ausziehen und beseitigen der alten Brückenjochsteggen und zwar vom Bauamtsschaffner Weiß mit 150 fl nebst Ueberlassung des Holz und Eisenmaterials, und vom Zimmermeister Huber mit 400 fl gegen die weitere Verpflichtung der Stadtgemeinde das alte Holz auf eigene Kosten vom Ufer wegzuschaffen, weit auseinander sind, besonders wenn in Anschlag gebracht wird, daß das Holzmateriale, welches bereits bis zum Wasserspiegel verstimelt ist, keinen Werth mehr hat, so ist die Entscheidung für das eine, oder für das andere Offert nicht schwer. Ich stelle den Antrag, der löbliche Gemeinderath genehmige das Offert des Bauamtsschaffner Weiß mit 150 fl nebst Ueberlassung des zu gewinnenden Holzund Eisenmateriales in sein Eigenthum. Das Amt erhält die Weisung in diesem Sinne den Akkord abzuschließen und die Arbeit selbst unverzüglich anzuordnen.

Neubrücke. Nachdem die beiden Offerte für das Ausziehen und beseitigen der alten Brückenjochsteggen und zwar vom Bauamtsschaffner Weiß mit 150 fl nebst Ueberlas- sung des Holz und Eisenmaterials, und vom Zimmermeister Huber mit 400 fl gegen die weitere Ver- pflichtung der Stadtgemeinde das alte Holz auf eigene Kosten vom Ufer wegzuschaffen, weit aus- einander sind, besonders wenn in Anschlag gebracht wird, daß das Holzmateriale, welches be- reits bis zum Wasserspiegel ver- stimelt ist, keinen Werth mehr hat, so ist die Entscheidung für das eine, oder für das andere Offert nicht schwer. Ich stelle den Antrag, der löbliche Gemeinderath genehmige das Offert des Bauamtsschaffner Weiß mit 150 fl nebst Ueberlas- sung des zu gewinnenden Holz- und Eisenmateriales in sein Eigenthum. Das Amt erhält die Weisung in diesem Sinne den Akkord abzuschließen und die Arbeit selbst unverzüglich anzuordnen.

Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand beschloß der Gemeinderath, daß über die Nothwendigkeit des Aus- ziehens sämtlicher Jochsteggen mit dem kk. Bezirksbauamte sich ins Einvernehmen gesetzt werde, und bezüglich der Kosten- frage noch weitere Erhebun- gen zu pflegen seien. 5141. Bau Inspizient Donberger relatio- nirt über die Anschaffung von 80 Metzen Kalk. Die Anschaffung von Kalk ist eine Nothwendigkeit, somit wird be- antragt, daß zwischen 60-80 Metzen Kalk vom Schlüßlhof zum Pries von 1 fl ÖW pr Metzen be- zogen werden sollen, und der Lie- ferungs Akkord mit der betref- fenden Verwaltung vom Amte sogleich abgeschlossen werde. Beschluß nach Antrag. 5211. Das Amt relationirt ad Nm 4421 über die Nothwendigkeit der Herstellung der Rathhausthurm- uhr. Nachdem sich bei Vornahme der Reparaturen am Rathausthurme

Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand beschloß der Gemeinderath, daß über die Nothwendigkeit des Ausziehens sämtlicher Jochsteggen mit dem kk. Bezirksbauamte sich ins Einvernehmen gesetzt werde, und bezüglich der Kostenfrage noch weitere Erhebungen zu pflegen seien. 5141. Bau Inspizient Donberger relationirt über die Anschaffung von 80 Metzen Kalk. Die Anschaffung von Kalk ist eine Nothwendigkeit, somit wird beantragt, daß zwischen 60-80 Metzen Kalk vom Schlüßlhof zum Pries von 1 fl ÖW pr Metzen bezogen werden sollen, und der Lieferungs Akkord mit der betreffenden Verwaltung vom Amte sogleich abgeschlossen werde. Beschluß nach Antrag. 5211. Das Amt relationirt ad Nm 4421 über die Nothwendigkeit der Herstellung der Rathhausthurmuhr. Nachdem sich bei Vornahme der Reparaturen am Rathausthurme

herausgestellt hat, daß auch die Thurmuhr einer Reparatur unterzogen werden muß, wie es in der Relation angedeutet ist. Da es wünkhenswerth erscheint, daß auch die Uhr sobald wie möglich im guten Stande wieder hergestellt werde, so beantrage ich die Genehmigung der auf 25 fl veranschlagten Kosten für die vollständige Reparirung der Thurmuhr, womit gleichzeitig dem Amte die Weisung ertheilt werde, mit dem betreffenden Schlosser und Uhrmacher den bezüglichen Akkord abzuschließen. Beschluß nach Antrag. 5066. Mehrere Hausbesizer in Steyrdorf um unverweilte Herstellung des Kanals und der Pflasterung der Badgasse. Nachdem diese Eingabe des Viertelmeisters Herrn Karl Schreiner und der mitgefertigten Herren Bürger seines Viertels gleichsam nur als eine Betreibung des Gemeinderathsbeschlußes vom 22. August l.J., womit ohnehin die Herstellung des schadhaften Kanales in der Badgasse beschlossen, und die Strassen Regulirung und

herausgestellt hat, daß auch die Thurmuhr einer Reparatur unterzogen werden muß, wie es in der Relation angedeutet ist. Da es wünkhenswerth erscheint, daß auch die Uhr sobald wie möglich im guten Stande wieder herge- stellt werde, so beantrage ich die Genehmigung der auf 25 fl veranschlagten Kosten für die vollständige Reparirung der Thurmuhr, womit gleichzeitig dem Amte die Weisung ertheilt werde, mit dem betreffenden Schlosser und Uhrmacher den be- züglichen Akkord abzuschließen. Beschluß nach Antrag. 5066. Mehrere Hausbesizer in Steyr- dorf um unverweilte Her- stellung des Kanals und der Pflasterung der Badgasse. Nachdem diese Eingabe des Vier- telmeisters Herrn Karl Schreiner und der mitgefertigten Herren Bürger seines Viertels gleich- sam nur als eine Betreibung des Gemeinderathsbeschlußes vom 22. August l.J., womit ohnehin die Herstellung des schadhaften Kanales in der Badgasse beschlossen, und die Strassen Regulirung und

Pflasterung derselben in Aus- sicht gestellt wurde, anzusehen ist, so kann in diesem Falle nichts weiter geschehen, als dem Amte die wiederholte Wei- sung zu geben, dasselbe wolle das bittliche Ansuchen an das kk. Bezirksbauamt um Ab- fassung eines genauen Kosten- anschlages und Niveau Planes über die Pflasterung und Niveau Correktion in der Bad- gasse nochmals erneuern, da- mit nach Einlangen dieselben dem Gemeinderathe mit geeig- neten weiteren Anträgen vorgelegt werden können. 5344. Von Inspizient Donberger um Abhaltung einer Lizitation wegen Leistung der städt. Wirth- schaftsuhren für das Jahr 1862/63. Wegen Sicherstellung der städt. Wirthschaftsfuhren für das Jahr 1862/63 ist zunächst eine Lizitationsverhandlung einzuleiten, wozu das Amt die Weisung erhält, auf die sonst übliche Weise damit vor- zugehen und die bekannten Fuhrwerksbesizer zur regen Betheiligung einzuladen.

Pflasterung derselben in Aussicht gestellt wurde, anzusehen ist, so kann in diesem Falle nichts weiter geschehen, als dem Amte die wiederholte Weisung zu geben, dasselbe wolle das bittliche Ansuchen an das kk. Bezirksbauamt um Abfassung eines genauen Kostenanschlages und Niveau Planes über die Pflasterung und Niveau Correktion in der Badgasse nochmals erneuern, damit nach Einlangen dieselben dem Gemeinderathe mit geeigneten weiteren Anträgen vorgelegt werden können. 5344. Von Inspizient Donberger um Abhaltung einer Lizitation wegen Leistung der städt. Wirthschaftsuhren für das Jahr 1862/63. Wegen Sicherstellung der städt. Wirthschaftsfuhren für das Jahr 1862/63 ist zunächst eine Lizitationsverhandlung einzuleiten, wozu das Amt die Weisung erhält, auf die sonst übliche Weise damit vorzugehen und die bekannten Fuhrwerksbesizer zur regen Betheiligung einzuladen.

5343. Von Inspizient Donberger um Anordnung einer Verhandlung wegen Verführung des Schotters auf die Sirningerstrasse, und Lieferung von Schotter auf die Burgfriedenstrassen. Die Versorgung der zum städt. Rayon gehörigen Strassen mit hinreichenden Schottermateriale ist zur dringensten Nothwendigkeit geworden und ich kann daher nur im Sinne der gegenwärtigen Relation beantragen, daß die Sicherstellung der darin aufgeführten Schotterlieferungen durch baldige Anordnung einer Lizitation erfolge. Das Amt erhält die Weisung hiezu die nöthigen Einleitungen zu treffen und die bekannten Fuhrwerksbesizer zur Theilnahme einzuladen. Gleichzeitig wäre anzuordnen, daß der vom Herrn Vogl beseitigte Schotterhaufen von den städten Taglöhnern durchgeworfen, seinerzeit vermessen und mit Herrn Vogl wegen Verführung

5343. Von Inspizient Donberger um Anordnung einer Verhandlung wegen Verführung des Schotters auf die Sirningerstrasse, und Lieferung von Schotter auf die Burgfriedenstrassen. Die Versorgung der zum städt. Rayon gehörigen Strassen mit hinreichenden Schotterma- teriale ist zur dringensten Nothwendigkeit geworden und ich kann daher nur im Sinne der gegenwärtigen Relation beantragen, daß die Sicher- stellung der darin aufgeführ- ten Schotterlieferungen durch baldige Anordnung einer Lizitation erfolge. Das Amt erhält die Weisung hiezu die nöthigen Einleitungen zu treffen und die bekannten Fuhrwerks- besizer zur Theilnahme ein- zuladen. Gleichzeitig wäre anzuordnen, daß der vom Herrn Vogl be- seitigte Schotterhaufen von den städten Taglöhnern durchgewor- fen, seinerzeit vermessen und mit Herrn Vogl wegen Verführung

dieses Schotters auf die zunächst gelegene Sirningerstrasse, welche einer ausgiebigen Repa- ratur dringend bedarf, hinsicht- lich eines günstigen Kostenprei- ses ein billiges Abfinden getrof- fen werde. Die in der städt. Schottergrube im Föhrenschacher vorräthigen 40 Haufen Schotter sind für den äußeren Theil der Sirninger- strasse zu verwenden, und ist die Verführung dieses Schotters ebenfalls in Offert oder Lizita- tionswege sicher zu stellen. Beschluß nach Antrag. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 4904. Statthalterey Erlaß vom 6. Septbr 1862 zu 14206 mit einer Kundmachung über die Verwerthung der Maispflanze (Kukuruz). Antrag. Wird nach Vortrag in der Ge- meinderaths Sitzung die Mittheilung an die Bezirksschulen Aufsicht hier zur allfälligen weiters geeigneten Verständigung der hiesigen Schulen mit dem beantragt, daß allenfalls noch einige der größten Grundbesizer hierauf aufmerksam gemacht werden sollen. Beschluß nach Antrag.

dieses Schotters auf die zunächst gelegene Sirningerstrasse, welche einer ausgiebigen Reparatur dringend bedarf, hinsichtlich eines günstigen Kostenpreises ein billiges Abfinden getroffen werde. Die in der städt. Schottergrube im Föhrenschacher vorräthigen 40 Haufen Schotter sind für den äußeren Theil der Sirningerstrasse zu verwenden, und ist die Verführung dieses Schotters ebenfalls in Offert oder Lizitationswege sicher zu stellen. Beschluß nach Antrag. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 4904. Statthalterey Erlaß vom 6. Septbr 1862 zu 14206 mit einer Kundmachung über die Verwerthung der Maispflanze (Kukuruz). Antrag. Wird nach Vortrag in der Gemeinderaths Sitzung die Mittheilung an die Bezirksschulen Aufsicht hier zur allfälligen weiters geeigneten Verständigung der hiesigen Schulen mit dem beantragt, daß allenfalls noch einige der größten Grundbesizer hierauf aufmerksam gemacht werden sollen. Beschluß nach Antrag.

VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl, verhindert, für ihm trägt vor Herr Gemeinderath Schwarz. 5208. Georig Kinner, Hausbesizer No 286 in Ennsdorf um Aufname in den Gemeindeverband und Ertheilung des Bürgerrechts der Stadt Steyer. Gegen Erlag der Taxe bewilliget. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 5230. dem Josef Breslmayr, Armaturarbeiter, 5203. dem Johann Steindl, Armaturarbeiter, 5195. Johann Nagenkögl, Armaturarbeiter, 5243. Josef Hollinger, Drechslergeselle und angehender Besitzer des Hauses No 7 in Ort, 5385. Simon Burich, Hausbesizer No 293 in Wieserfeld. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 5363. Georg Mayr, Griesler in Wieserfeld um die Begünstigung sein Mehlverschleißständchen auch

VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl, verhindert, für ihm trägt vor Herr Gemeinderath Schwarz. 5208. Georig Kinner, Hausbesizer No 286 in Ennsdorf um Aufname in den Gemeindeverband und Ertheilung des Bürgerrechts der Stadt Steyer. Gegen Erlag der Taxe bewilliget. Nachgenannten wurde der Ehe- konsens ertheilt, und zwar: 5230. dem Josef Breslmayr, Arma- turarbeiter, 5203. dem Johann Steindl, Armatur- arbeiter, 5195. Johann Nagenkögl, Armatur- arbeiter, 5243. Josef Hollinger, Drechslergeselle und angehender Besitzer des Hauses No 7 in Ort, 5385. Simon Burich, Hausbesizer No 293 in Wieserfeld. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 5363. Georg Mayr, Griesler in Wie- serfeld um die Begünstigung sein Mehlverschleißständchen auch

im kommenden Jahrmarkte, wie im letztvergangenen vor dem Steibl' schen Gasthause behalten zu dürfen. Ich stelle den Antrag, es sei dem Herrn Bittsteller Georg Mayr, Griesler in Wieserfeld auf Grund der ihm bereits er- theilten Bewilligung dto 16. Mai 1862 Z. 2796 zugestanden, daß er seinen Mehlverschleiß auch in dem bevorstehenden Herbstmarkte und in den nächst folgenden Jahrmärk- ten mit Vorbehalt des Widerru- fes bei dem Steibl'schen Gasthause gegen genaue und pünktliche Zu- haltung der ihm bekannt gege- benen Bedingungen abhalten dürfe. Wovon Herr Bittsteller und das Polizeiamt wegen Ueber- wachung zu verständigen sind. 5365. Das Polizeiamt relationirt über die Unmöglichkeit der Aufstellung der Marktstände auf dem Stadtpfarr- platze. In Erwägung des Umstandes, daß der auf dem Stadtpfarrplatze

im kommenden Jahrmarkte, wie im letztvergangenen vor dem Steibl' schen Gasthause behalten zu dürfen. Ich stelle den Antrag, es sei dem Herrn Bittsteller Georg Mayr, Griesler in Wieserfeld auf Grund der ihm bereits ertheilten Bewilligung dto 16. Mai 1862 Z. 2796 zugestanden, daß er seinen Mehlverschleiß auch in dem bevorstehenden Herbstmarkte und in den nächst folgenden Jahrmärkten mit Vorbehalt des Widerrufes bei dem Steibl'schen Gasthause gegen genaue und pünktliche Zuhaltung der ihm bekannt gegebenen Bedingungen abhalten dürfe. Wovon Herr Bittsteller und das Polizeiamt wegen Ueberwachung zu verständigen sind. 5365. Das Polizeiamt relationirt über die Unmöglichkeit der Aufstellung der Marktstände auf dem Stadtpfarrplatze. In Erwägung des Umstandes, daß der auf dem Stadtpfarrplatze

beantragte Bau eines neuen Brunnens bereits in Angriff genommen und daran gearbeitet wird, in Erwägung des Umstandes, daß das zum fraglichen Brunnenbaue erforderliche Materiale bereits zusammen gebracht und am Bauplatze sich befindet, in Erwägung des Umstandes, daß dieses Baumateriale, wenn die Ständchen auf dem Pfarrplatze aufgestellt werden wollten, mit vielen Kosten erst weggeschaft werden müßten, in Erwägung des Umstandes, daß der ohnehin schon verzögerte Brunnenbau dadurch noch mehr verzögert würde und endlich in Erwägung des weiteren Umstandes, daß die Ständchenbesitzer im verflossenen Frühjahrmarkte mit dem ihnen zum Verkaufe angewiesenen Stadtpfarrplatze sehr unzufrieden waren und selbst einen anderen Verkaufsplatz wünschen, so stelle ich den Antrag der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß den Ständchenbesitzern für den bevorstehenden Herbstmarkt jedoch nur

beantragte Bau eines neuen Brunnens bereits in Angriff genommen und daran gear- beitet wird, in Erwägung des Umstandes, daß das zum frag- lichen Brunnenbaue erforder- liche Materiale bereits zusammen gebracht und am Bauplatze sich befindet, in Erwägung des Um- standes, daß dieses Bauma- teriale, wenn die Ständchen auf dem Pfarrplatze aufgestellt werden wollten, mit vielen Ko- sten erst weggeschaft werden müßten, in Erwägung des Um- standes, daß der ohnehin schon verzögerte Brunnenbau dadurch noch mehr verzögert würde und endlich in Erwägung des weiteren Umstandes, daß die Ständchenbesitzer im verflos- senen Frühjahrmarkte mit dem ihnen zum Verkaufe angewie- senen Stadtpfarrplatze sehr unzufrieden waren und selbst einen anderen Verkaufsplatz wünschen, so stelle ich den Antrag der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß den Ständchen- besitzern für den bevorstehen- den Herbstmarkt jedoch nur

provisorisch der Platz auf der Promenade den Hafnern gegen- über und weiter unten, wo gewöhnlich die Ringelspiele und andere Produktionen sich befan- den als Verkaufsplatz zugewie- sen werde, und diese letzteren mit ihren Produktionen, in so ferne sie auf der Promenade nicht unterkommen sollten in das Wieserfeld verlegt werden sollen, wovon das Polizeiamt zur wei- teren Durchführung zu verstän- digen ist. Beschluß nach Antrag. 5366. Das Polizeiamt überreicht das Vorspanns- und Schubfuhren-Lizi- tations Protokoll zur Genehmi- gung des gemachten Anbothes. Aus dem Lizitations Protokolle dto 29. Septbr. 1862 ist ersichtlich, daß die in hiesiger Station vom 1. Novbr. 1862 bis letzten Oktober 1863 vor- fallenden Vorspanns und Schubfuhren mit 58 xr ÖW für Pferd und Meile ausgerufen wurden. Als Lizitanten haben sich gemeldet: Herr Leopold Nußbaumer bürgerl. Gastwirth und Georg Oberhuber Lohnkutscher, und beide haben erklärt,

provisorisch der Platz auf der Promenade den Hafnern gegenüber und weiter unten, wo gewöhnlich die Ringelspiele und andere Produktionen sich befanden als Verkaufsplatz zugewiesen werde, und diese letzteren mit ihren Produktionen, in so ferne sie auf der Promenade nicht unterkommen sollten in das Wieserfeld verlegt werden sollen, wovon das Polizeiamt zur weiteren Durchführung zu verständigen ist. Beschluß nach Antrag. 5366. Das Polizeiamt überreicht das Vorspanns- und Schubfuhren-Lizitations Protokoll zur Genehmigung des gemachten Anbothes. Aus dem Lizitations Protokolle dto 29. Septbr. 1862 ist ersichtlich, daß die in hiesiger Station vom 1. Novbr. 1862 bis letzten Oktober 1863 vorfallenden Vorspanns und Schubfuhren mit 58 xr ÖW für Pferd und Meile ausgerufen wurden. Als Lizitanten haben sich gemeldet: Herr Leopold Nußbaumer bürgerl. Gastwirth und Georg Oberhuber Lohnkutscher, und beide haben erklärt,

daß sie diese Fuhren um den Ausrufspreis pr 58 xr durchaus nicht übernehmen können, indem bekanntlich nicht nur die Fourage sondern auch die Lebensmittel seit dem vorigen Jahre nicht billiger geworden sind. Herr Leopold Nussbaumer erklärt, daher die zweispännigen Fuhren um den vorjährigen Preis pr 78 ½ xr ÖW übernehmen will. Herr Georg Oberhuber erklärt, daß er die einspännigen Fuhren ebenfalls wieder um den vorjährigen Preis von 73 ½ ÖW leisten wolle. Nachdem unter den vorliegenden Verhältnißen ein günstigeres Resultat sich nicht leicht erwarten lässt, so stelle ich den Antrag, daß der löbliche Gemeinderath den Anboth des Herrn Leopold Nußbaumer pr 78 ½ xr für eine zweispännige Fuhr, und den Anboth des Georg Oberhuber mit 73 ½ xr für eine einspännige Fuhr für die Zeit vom 1. 9br 1862 bis 31. Oktbr 1863 genehmigen wolle, wovon die beiden

daß sie diese Fuhren um den Ausrufspreis pr 58 xr durchaus nicht übernehmen können, indem bekanntlich nicht nur die Fourage sondern auch die Lebensmittel seit dem vorigen Jahre nicht billiger geworden sind. Herr Leopold Nussbaumer erklärt, daher die zweispän- nigen Fuhren um den vorjäh- rigen Preis pr 78 ½ xr ÖW übernehmen will. Herr Georg Oberhuber er- klärt, daß er die einspännigen Fuhren ebenfalls wieder um den vorjährigen Preis von 73 ½ ÖW leisten wolle. Nachdem unter den vorliegen- den Verhältnißen ein gün- stigeres Resultat sich nicht leicht erwarten lässt, so stelle ich den Antrag, daß der löbliche Gemeinderath den Anboth des Herrn Leopold Nußbaumer pr 78 ½ xr für eine zweispännige Fuhr, und den Anboth des Georg Oberhuber mit 73 ½ xr für eine einspänni- ge Fuhr für die Zeit vom 1. 9br 1862 bis 31. Oktbr 1863 genehmi- gen wolle, wovon die beiden

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