Ratsprotokoll vom 19. September 1862

Schulgemeinde Steyer größer sey, als die Stadtgemeinde Steyr, indem Kinder der Pfarre St. Ulrich und Kinder der Pfarre Sirning nach Steyr eingeschult seien. Aus diesem Umstande erhellet aber schon von vorneherein, daß es gänzlich unmöglich sey, die Schulkosten pauschaliter mit den allgemeinen GemeindeUmlagen zusammen zu werfen, daß somit die Führung einer abgesonderten Schulrechnung eine unumgängliche Nothwendigkeit sey. Die Auslagen, welche die Stadtgemeinde als Patron treffen, sind ohnehin, wie vorgetragen, in der allgemeinen GemeindeRechnung, respektive im Präliminare derselben eingestellt. Eine besondere Führung der Schulkosten ist also immer gepflogen worden, weil dieß nicht anders möglich war. Für die Bewohner von Steyer erhöht sich nun allerdings dadurch die Umlage auf den direkten Steuergulden um 10 % über die präliminirten 20 Percent.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2