Ratsprotokoll vom 19. September 1862

eine Umgehung der Gemeinde Ordnung so zwar, daß weiters wenn einmahl mit dieser sehr bedeutenden Umlage nicht ausgereicht würde, gefolgert werden oder die Verleitung entstehen könnte, abermals eine 3te Umlage noch hiezu, z.B. mit 3 u. dgl. Percent wieder abgefordert hinzuzufügen, was doch offenbar nicht anginge. Nur durch Beobachtung der Gemeindeordnung nach der strengsten Auslegung ist die Stadtrepräsentanz der Verantwortung gesichert, und das nicht bloß sehr erwünschliche, sondern zum gedeihlichen Wirken höchst nothwendige Vertrauen der Contribuenten gewahrt. Es wird daher obiger Antrag mit dem Bemerken wiederholt, daß heute zur beschlußfähigen Anzal von zwei Drittel der Gemeinderepräsentanten bei der Anwesenheit von 15 mindestens noch ein Gemeinderath fehlt. Hierauf erwiederte Herr Gemeinde Rath Dr. Spängler: Es scheine dem Herrn Vorredner nicht bekannt zu sein, daß die

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