Ratsprotokoll vom 5. September 1862

vorgekommen sind. Im Gegentheile sind häufige Fälle nachgewiesen, daß Steyrer Kaufleute eine große Menge zollpflichtiger Waaren ja selbst Spazereiwaaren von an- deren Zollämtern bezogen haben. Wie gering die Einlagerungen sind, wofür doch die Zollegstätten vorzugsweise berufen sind, kann aus dem Umstande entnommen werden, daß der Lagerzins nur bei 60 fl beträgt. Was es endlich mit dem Vorbehal- te der Handelsleute in Steyer, unverzollte Güter als solche weiter anweisen und versen- den zu dürfen, für ein Bewandt. niß habe, geht daraus hervor, daß im Jahre 1861 in Allem nur acht Expeditionen vorgekommen sind. Auf diesen thatsächlichen Verhält- nißen beruhet der Beschluß der Auflassung des Hauptzollamtes. Man beehrt sich demnach das Er- suchen zu stellen, hievon die Kauf- leute und die sonstigen Partheien in Steyer, welche das Hauptzoll- amt in Steyer in Anspruch genommen

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