Ratsprotokoll vom 5. September 1862

vorgekommen sind. Im Gegentheile sind häufige Fälle nachgewiesen, daß Steyrer Kaufleute eine große Menge zollpflichtiger Waaren ja selbst Spazereiwaaren von anderen Zollämtern bezogen haben. Wie gering die Einlagerungen sind, wofür doch die Zollegstätten vorzugsweise berufen sind, kann aus dem Umstande entnommen werden, daß der Lagerzins nur bei 60 fl beträgt. Was es endlich mit dem Vorbehalte der Handelsleute in Steyer, unverzollte Güter als solche weiter anweisen und versenden zu dürfen, für ein Bewandt. niß habe, geht daraus hervor, daß im Jahre 1861 in Allem nur acht Expeditionen vorgekommen sind. Auf diesen thatsächlichen Verhältnißen beruhet der Beschluß der Auflassung des Hauptzollamtes. Man beehrt sich demnach das Ersuchen zu stellen, hievon die Kaufleute und die sonstigen Partheien in Steyer, welche das Hauptzollamt in Steyer in Anspruch genommen

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