Ratsprotokoll vom 25. Juli 1862

Gebäcke aus Weizenmehl von verschiedener Güte. 2. Beschweren sich die Bäcker ins- besondere über die Verluste, welche sie beim Weizenbrod erleiden. 3. Ist das Weizenbrod kein, nahmentlich für die arbeitende Klasse so nothwendiges Lebens- bedürfniß, wie Roggenbrod. 4. Ist nur durch Aufgeben des Satzes für Weizenbrod zu er- warten, daß solches Gebäck von allen Gattungen in guter Qua- lität erzeugt werde. 5. Entspricht das Aufgeben des Satzes am richtigsten dem Prin- zipe der Gewerbefreiheit und unbeschränkten Concurrenz. Jedoch waren diese zwei Comité Mitglieder der Ansicht, daß dieses Aufgeben des Satzes für Weizenbrod einstweilen nur probeweise stattzufinden habe. Drei andere Mitglieder des Comités glauben jedoch zu ei- nem Aufgeben des Satzes für Weizenbrod nicht einrathen zu sollen, weil 1. Gerade bei dem Umstande,

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