Ratsprotokoll vom 25. Juli 1862

in Bezug auf den Brodsatze, vorgetragen vom Hrn. G.Rathe Dr. Spängler. Nach Kenntnißnahme und Erwägung aller Grundlagen, auf welchen die Berathung des Brotsatzes seit dem Jahre 1853 beruhte und gepflogen ward, anerkennt das Comité die Beschwerde der Bäcker, daß die Berechnung der Backunkosten auf irrigen Daten beruhe, weil seitdem die Holzpreise, Gebäudezinsungen und Liedlöhne wesentlich gestiegen sind, auch die schon 1853 lautgewordene Beschwerde gegen die geringere Berechnung der Backunkosten für die Bäcker in den Städten als für die am flachen Lande ist vom Comité als berechtiget anerkannt worden. Die gegen die Wochenmarktspreise als Basis des Satzes erhobenen Einwürfe kann das Comité jedoch nicht als in dem Umfange begründet anerkennen, als die Bäcker Innung behauptet; indem sich die Wochenmarktspreise denn doch binnen kürzester Frist nach den allgemein

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