Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

als auch insbesondere in Bezug auf die individuelle Vertheilung der Verzehrungssteuer auf die einzelnen steuerpflichtigen Partheien. Der Herr Bürgermeister hob hervor, daß die Gemeindeverwaltung so wie der Gemeinderath mit aller möglichen Mühe sich bestrebten, die Verzehrungssteuer bloß für den Privatverbrauch, welche jährlich nur 181 fl 41 xr beträgt von Seite der Gemeinde zu übernehmen, um lediglich im Interesse der vielen Arbeiter und der ärmeren Bevölkerung die Schließung der Stadt, wie sie im Vorjahre bestand zu vermeiden; er bemerkte, daß der Gemeinderath anfänglich durchaus nicht gewillt war, die gesammte Verzehrungsteuer mit Inbegriff jener, welche auch alle gewerbtreibenden Partheien betrifft zu übernehmen; allein um das vorgesteckte Ziel, den Privatverbrauch frei zu bringen, zu erreichen, war die Gemeindevertrettung bei dem Umstande, als die Wirthe und Fleischer eine Uebernahme der sie treffenden Verzehrungssteuer – getrennt vom Privatverbrauche entschieden verweigerten,

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