Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

als auch insbesondere in Bezug auf die individuelle Vertheilung der Verzehrungssteuer auf die einzel- nen steuerpflichtigen Partheien. Der Herr Bürgermeister hob her- vor, daß die Gemeindeverwaltung so wie der Gemeinderath mit aller möglichen Mühe sich bestrebten, die Verzehrungssteuer bloß für den Privatverbrauch, welche jährlich nur 181 fl 41 xr beträgt von Seite der Gemeinde zu übernehmen, um lediglich im Interesse der vielen Arbeiter und der ärmeren Bevölkerung die Schließung der Stadt, wie sie im Vorjahre be- stand zu vermeiden; er bemerkte, daß der Gemeinderath anfänglich durchaus nicht gewillt war, die ge- sammte Verzehrungsteuer mit In- begriff jener, welche auch alle gewerb- treibenden Partheien betrifft zu übernehmen; allein um das vorge- steckte Ziel, den Privatverbrauch frei zu bringen, zu erreichen, war die Gemeindevertrettung bei dem Umstande, als die Wirthe und Fleischer eine Uebernahme der sie treffenden Verzehrungssteu- er – getrennt vom Privatver- brauche entschieden verweigerten,

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