Ratsprotokoll vom 30. Mai 1862

Schotter also mit geringen Kosten effektuirt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge be- schließen, daß dem Bauinspizienten die Bewilligung zur Herstellung und Ausbesserung der schadhaften Schlacht gegen dem ertheilt werde, daß die dießfälligen Kosten seiner Zeit im Regreßwege von den hie- zu verpflichteten eingebracht werden; wovon das städt. Bau- amt und das städt. Kassaamt zu verständigen sind. Zur Erörterung der Frage aber, ob und in welchem Maße die zwei Betheiligten Herrn Fabriksbesizer Waller und die Wehrgrabenge- sellschaft zu diesen Kosten beizu- tragen verpflichtet sind, welche Fra- ge, wenn auch nicht in diesem Falle, doch in der Folge entscheidend sein kann, trage ich darauf an, daß vor Allem eine Lokalkommißion mit Zuziehung des k.k. Bezirks- Bauamtes unter Intervenirung zweier Gemeinderäthe, Herrn Degenfellner und Millner und unter Vorladung der obbenannten zwei Betheiligten des Herrn Fabriks- besitzers Waller und des Herrn

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