Ratsprotokoll vom 30. Mai 1862

Schotter also mit geringen Kosten effektuirt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß dem Bauinspizienten die Bewilligung zur Herstellung und Ausbesserung der schadhaften Schlacht gegen dem ertheilt werde, daß die dießfälligen Kosten seiner Zeit im Regreßwege von den hiezu verpflichteten eingebracht werden; wovon das städt. Bauamt und das städt. Kassaamt zu verständigen sind. Zur Erörterung der Frage aber, ob und in welchem Maße die zwei Betheiligten Herrn Fabriksbesizer Waller und die Wehrgrabengesellschaft zu diesen Kosten beizutragen verpflichtet sind, welche Frage, wenn auch nicht in diesem Falle, doch in der Folge entscheidend sein kann, trage ich darauf an, daß vor Allem eine Lokalkommißion mit Zuziehung des k.k. BezirksBauamtes unter Intervenirung zweier Gemeinderäthe, Herrn Degenfellner und Millner und unter Vorladung der obbenannten zwei Betheiligten des Herrn Fabriksbesitzers Waller und des Herrn

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