Ratsprotokoll vom 8. April 1862

Staats-Obligationen zum nie- deren Börsenkurhe angekauft werden und sich mit dem erhöhten Werthsbetrage auch der Zinsen- genuß steigern würde, so zwar, daß der Kapitalsbetrag bei einem Ankauf von 25 fl unter pari die Höhe von 31.350 fl er- reichen müßte, mithin sich der Zinsengenuß von 1254 fl auf 1567 fl 50 xr erhöhen und wobei sich dieselben mit 312 fl 50 xr mehr her- ausstellen würden, und wenn der Hoffnung Raum gegeben werden kann, daß die finanziel- len Zustände des Landes keine verderblichen Rückwirkungen auf die Werthpapiere üben, so unterliegt es keinem Anstande, die Grundentla- stungs Obligationen des Mild. Vers. Fondes zur Anmeldung zu bringen. In dem nähmlichen Verhältniße stehen sodann auch die Grund- entlastungsobligationen der Stadtgemeinde Kasse. Es wird also die projektirte Anmeldung der Grundent- lastungs Obligationen des Mild. Vers. Fondes u der Stadtgemeinde

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