Ratsprotokoll vom 8. April 1862

Staats-Obligationen zum niederen Börsenkurhe angekauft werden und sich mit dem erhöhten Werthsbetrage auch der Zinsengenuß steigern würde, so zwar, daß der Kapitalsbetrag bei einem Ankauf von 25 fl unter pari die Höhe von 31.350 fl erreichen müßte, mithin sich der Zinsengenuß von 1254 fl auf 1567 fl 50 xr erhöhen und wobei sich dieselben mit 312 fl 50 xr mehr herausstellen würden, und wenn der Hoffnung Raum gegeben werden kann, daß die finanziellen Zustände des Landes keine verderblichen Rückwirkungen auf die Werthpapiere üben, so unterliegt es keinem Anstande, die Grundentlastungs Obligationen des Mild. Vers. Fondes zur Anmeldung zu bringen. In dem nähmlichen Verhältniße stehen sodann auch die Grundentlastungsobligationen der Stadtgemeinde Kasse. Es wird also die projektirte Anmeldung der Grundentlastungs Obligationen des Mild. Vers. Fondes u der Stadtgemeinde

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