Ratsprotokoll vom 14. März 1862

auch der Staat seinen eigenen Beamten, welche sich durch außer- ordentliche Verwendung empfehlen, angemessene Remunerationen zuspricht, halte ich im vorliegen- den Falle in Rücksicht des er- wähnten Entgegenkommens des löblichen kk. Bezirksbauamtes den Moment zeitgemäß, daß die Gemeindevertrettung dieser Behörde ihre dankbare Anerkennung ausspreche, und erlaube mir daher hierauf den Antrag zu stel- len. Weiters beantrage ich: In Erwägung der seit Jahren durch den k. k. Ingenieur As- sistenten Herrn Johann Hofer der Stadtgemeinde in techni- scher Beziehung so willfährig und uneigennützig geleisteten Dienste, und in Anbetracht, der große Thätigkeit und Umsicht erfordernden Leitung der Brückenbauten, beschließt der Gemeinderath: es sei diese außerordentliche Ver- wendung durch eine angemessene Remuneration an den genannten Herrn Assistenten anzuerkennen,

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