Ratsprotokoll vom 3. Dezember 1861

bezeichneten Schulgeldrückstände im Gesamtbetrage von 54 fl 49 xr und ordnet weiters an, daß die Einbring der weiteren Rückstände pr 92 fl 81 ½ xr von der Direktion der Aicheter Pfarrhauptschule angestrebt werde, und daß alle aus dem Schuljahre 1860/61 aushaftenden Rückstände, welche von der Schuldirektion bis Ende Februar 1862 nicht hereingebracht werden konnten von derselben in ein Verzeichniß gebracht und hieramts vorgelegt werde, wo sonach das Gemeindeamt zur Hereinbringung der noch verbleibenden Rückstände beauftragt wird, worüber dasselbe seinerzeit zu relationiren hat. Jenen Partheien, welche vom Gemeindeamte zur Zalung verhalten werden, sind Empfangscheine auszustellen, welche von denselben dem Schuldirektorat behufs Löschung der Rückstände in den dortigen Katalogen vorgezeigt werden müssen.

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