Ratsprotokoll vom 3. Dezember 1861

bezeichneten Schulgeldrückstände im Gesamtbetrage von 54 fl 49 xr und ordnet weiters an, daß die Einbring der weiteren Rückstände pr 92 fl 81 ½ xr von der Direktion der Aicheter Pfarrhauptschule angestrebt werde, und daß alle aus dem Schuljahre 1860/61 aushaftenden Rückstände, welche von der Schuldirektion bis Ende Februar 1862 nicht hereingebracht werden konnten von derselben in ein Verzeichniß gebracht und hier- amts vorgelegt werde, wo sonach das Gemeindeamt zur Hereinbringung der noch ver- bleibenden Rückstände beauf- tragt wird, worüber dasselbe seinerzeit zu relationiren hat. Jenen Partheien, welche vom Gemeindeamte zur Zalung verhalten werden, sind Empfang- scheine auszustellen, welche von denselben dem Schuldirektorat behufs Löschung der Rückstände in den dortigen Katalogen vorgezeigt werden müssen.

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