Ratsprotokoll vom 22. November 1861

Miether des ganzen Exjesuiten- gebäudes ein, und verpflichtet sich, einbezüglich der den Schul- fond treffenden Tangente von 315 fl ÖW zu einer Jahres–Mie- the von 1000 fl ÖW, welche quar- taliter an den ob der ennsischen Studienfond abzuführen ist. Die Gemeinde erbiethet sich zur unentgeldlichen Administration des Hauses, wie selbe bis zum Jahre 1850 dem bestandenen Magistrate Steyr übertragen war, und beansprucht in dem dieserwegen abzuschließenden Miethvertrag das Recht, daß sie nach vollständiger Befriedigung der Schul– und Unterrichtszwecke über die Widmung oder Ver- miethung der frei bleibenden Loka- litäten dieses Gebäudes selbst- ständig, jedoch ohne Beirrung des Schulwesens verfügen könne. Beschluß per majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme. 3. Der Gemeinderath genehmiget die bei der kommißionellen Be- sichtigung des Exjesuitengebäu- des am 11. Novbr. 1861 unter Intervenirung des k.k. Herrn

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