Ratsprotokoll vom 22. November 1861

Miether des ganzen Exjesuitengebäudes ein, und verpflichtet sich, einbezüglich der den Schulfond treffenden Tangente von 315 fl ÖW zu einer Jahres–Miethe von 1000 fl ÖW, welche quartaliter an den ob der ennsischen Studienfond abzuführen ist. Die Gemeinde erbiethet sich zur unentgeldlichen Administration des Hauses, wie selbe bis zum Jahre 1850 dem bestandenen Magistrate Steyr übertragen war, und beansprucht in dem dieserwegen abzuschließenden Miethvertrag das Recht, daß sie nach vollständiger Befriedigung der Schul– und Unterrichtszwecke über die Widmung oder Vermiethung der frei bleibenden Lokalitäten dieses Gebäudes selbstständig, jedoch ohne Beirrung des Schulwesens verfügen könne. Beschluß per majora mit 13 Stimmen gegen 1 Stimme. 3. Der Gemeinderath genehmiget die bei der kommißionellen Besichtigung des Exjesuitengebäudes am 11. Novbr. 1861 unter Intervenirung des k.k. Herrn

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