Ratsprotokoll vom 8. November 1861

Unterrealschulen die Studienfonde die Gehalte und Pensionen der Lehrer zu übernehmen, und die Gemeinden haben die Verpflichtung, alle übrigen Kosten für derlei Anstalten zu bestreiten. Diese Auslagen sind: Beistellung der erforderlichen Lokalitäten, daher im vorliegenden Falle die Miethe für die Unterrealschullokalitäten, welche jedoch bisher von dem Studienfonde getragen wurden und auch darum entfallen dürfte, weil diese Schule nunmehr in einem dem Studienfonde gehörigen Gebäude untergebracht wird; Erhaltung, Beheitzung und Beleuchtung derselben; Anschaffung und Herhaltung der Lehrmittel; Bezalung der nöthigen Dienerschaft. Diese Kosten veranschlage ich, ohne die Anschaffung der Lehrmittel einzurechnen, auf mehr denn 1000 fl jährlich. Die Anschaffung der unentbehrlichsten Lehrmittel wird ein für allemahl 5 bis 600 fl betragen; und man wird sich unter dem

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