Ratsprotokoll vom 8. November 1861

Unterrealschulen die Studien- fonde die Gehalte und Pensionen der Lehrer zu übernehmen, und die Gemeinden haben die Verpflich- tung, alle übrigen Kosten für derlei Anstalten zu bestreiten. Diese Auslagen sind: Beistellung der erforderlichen Lokalitäten, daher im vorliegen- den Falle die Miethe für die Unter- realschullokalitäten, welche jedoch bisher von dem Studienfonde ge- tragen wurden und auch darum entfallen dürfte, weil diese Schule nunmehr in einem dem Studien- fonde gehörigen Gebäude unter- gebracht wird; Erhaltung, Beheitzung und Beleuchtung derselben; An- schaffung und Herhaltung der Lehr- mittel; Bezalung der nöthigen Dienerschaft. Diese Kosten veranschlage ich, ohne die Anschaffung der Lehrmittel einzurechnen, auf mehr denn 1000 fl jährlich. Die Anschaffung der unentbehr- lichsten Lehrmittel wird ein für allemahl 5 bis 600 fl betragen; und man wird sich unter dem

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