Ratsprotokoll vom 5. April 1861

den Rest übernimt, tritt zur Vermeidung jeder Störung in der Gebahrung, die Nothwendig- keit ein, nach diesem Auskunfts- mittel zu greifen. Die Sparkasse Direktion ist bereits im Besitze jener Hypothe- ken, um statutengemäß das be- antragte Darlehen an die Ge- meinde erfolgen zu können. Bei dieser Sachlage erscheint es mir im Interesse der Gemein- de liegend, auch den ersparten Betrag für die Zwecke derselben zu verwenden, und zwar zu den bereits abgeschlossenen Holzan- käufen, welche uns jedenfalls im nächsten Jahre zu Guten kommen werden. Mit der Berech- tigung der unverweilten Ver- fügung im gebothenen Augen- blicke, erwächst außer Zinsen- ersparung noch eine freiere und auch vortheilhafter Bewegung in der Gebahrung. Ich ersuche demnach den löblichen Gemeinderath im Nachhange zu dem oben gefaßten Beschluße wegen Vergütung der Mehrherstellungen am Spitalberge, mich zu ermächtigen,

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